Der Reiseveranstalter Tui hat für bestimmte Pauschalreisen 40 Prozent als Anzahlung für Pauschalreisen verlangt. Seit 2012 wird vor Gericht darüber gestritten, ob das zu viel ist. Am Dienstag entschied der Bundesgerichtshof (BGH) ein zweites Mal – für Urlauber ging es nicht gut aus.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Reiseveranstaltern erleichtert, hohe Anzahlungen für Pauschalreisen zu verlangen. Die Unternehmen dürfen eine Forderung von mehr als den üblichen 20 Prozent des Preises damit rechtfertigen, dass sie Provisionen an Reisebüros zahlen müssen, entschieden die Karlsruher Richter am Dienstag. Die Vorinstanz hatte dies anders gesehen.

 

Der Senat entschied damit bereits zum zweiten Mal in einem Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und dem Veranstalter Tui, der für bestimmte Pauschalreisen eine Anzahlung von 40 Prozent verlangt. Nach dem ersten BGH-Urteil muss der Veranstalter darlegen, dass er selbst bereits bei Vertragsschluss entsprechend hoch in Vorleistung treten muss.

Auch Flugkosten dürfen dafür pauschal berücksichtigt werden, unabhängig davon ob diese Kosten für jede einzelne Reise des Angebots vorfinanziert werden. Dasselbe gilt für Leistungen gegenüber Hotelbetreibern, es sei denn diese unterscheiden sich erheblich in ihrer Höhe etwa mit Blick auf verschiedene Reiseziele. Dies muss nun erneut das Oberlandesgericht Celle klären.