Die Bürgerinitiative legt fristgerecht Widerspruch gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens ein. Zudem hoffen manche, dass ein Kunstwerk das Hallenbad retten könnte.

Asperg - Könnte das Lehrschwimmbecken in Asperg doch noch gerettet werden? Die Bürgerinitiative „Rettet das Bädle“ hat Ende der vergangenen Woche Widerspruch gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Asperger Gemeinderat eingelegt. Das Schreiben sei fristgerecht bei der Stadt eingegangen, bestätigt der Bürgermeister Ulrich Storer auf Nachfrage. Man werde es nun ans Landratsamt übermitteln. Weiter inhaltlich dazu äußern, beispielsweise über die Erfolgsaussichten des Widerspruchs, wollte sich Storer nicht: Bisher ist aus Fristgründen nur der Widerspruch angezeigt worden, eine inhaltliche Begründung dazu muss binnen vier Wochen erfolgen.

 

Mit einer hauchdünnen Mehrheit von neun gegen acht Stimmen hatte der Gemeinderat im März das Bürgerbegehren zur Erhaltung des Lehrschwimmbeckens abgelehnt. Begründung: Ein anwaltliches Gutachten im Auftrag der Stadt hatte Defizite bei Vorschlägen zur Kostendeckung und zur Finanzierung ausgemacht. Deswegen sei das Begehren aus rein rechtlicher Sicht abzulehnen. Die Ablehnung und der geplante Abriss spalten die Bürgerschaft und die Vereine in Asperg. So will die Schwimmabteilung des TSV die Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen des Freibads in diesem Sommer boykottieren.

Die Schwimmer boykottieren ein Freibadfest

Die Bürgerinitiative, vertreten unter anderen von Ottmar Breckel vom Turn- und Sportverein Asperg, gibt sich nach wie vor kämpferisch. Man rechne bereits mit der erneuten Ablehnung durch das Landratsamt. Dort hält man sich noch bedeckt: „Wir werden den Widerspruch prüfen, wenn er bei uns eingeht“, sagt der Sprecher Andreas Fritz. Der Bürgermeister Storer rechnet jedoch damit, dass auch die Kommunalaufsicht das Begehren ablehnen wird. „Dann bleibt uns nur noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht“, sagt Breckel.

Die Initiative braucht Geld

Hier werde es allerdings kompliziert. Denn dort könne der Widerspruch nur von einer Rechtsperson geführt werden, was im schlimmsten Fall bedeuten könnte, dass Breckel allein auf Anwaltskosten von bis zu 15 000 Euro sitzenbleibt. Da die Gelder des TSV oder des DLRG als Vereine zweckgebunden sind, können sie auch nicht aushelfen. Daher überlegt sich die Initiative, einen Förderverein zu gründen. Aktuell prüfe man beim Finanzamt, ob ein solcher Verein an Rechtspersonen spenden darf. Daher sei der Widerspruch erst in letzter Minute bei der Stadt eingegangen: „Wir müssen jeden Tag nutzen, um das Geld zusammenzubekommen“, sagt Breckel.

Wie die Aussichten auf einen Erfolg vor Gericht stehen, ist bislang noch unklar. Breckel ist sich aber in einem sicher: „Wenn wir in erster Instanz recht bekommen, wird die Stadt einlenken.“ Alles andere würde keinen guten Eindruck in der Öffentlichkeit machen.

Rettet der „Asperger Poseidon“ das Bädle?

Neben der Klage könnte auch ein anderer Weg Rettung für das Bad bringen: der „Asperger Poseidon“. Das Majolika-Wandbild des Meeresgottes aus glasierten Fliesen ziert das Bad an einer Innenwand. Es stammt von dem Besigheimer Künstler Fred Stelzig. Im Jahr 2023 wäre der Künstler 100 Jahre alt geworden. Aus diesem Anlass plant Besigheim eine große Retrospektive. In Vorbereitung darauf wird derzeit im Stadtarchiv der Nachlass des Künstlers erschlossen. Den Keramik-Poseidon kann man dort aber nicht gebrauchen, wie die Stadtarchivarin Sandy Krüger sagt: „Da wir in erster Linie Gemälde, Grafiken und Zeichnungen von Fred Stelzig sammeln und aufgrund unserer räumlich begrenzten Kapazitäten nicht alles aufnehmen können, wären wir eher an einer fotografischen Dokumentation interessiert.“

Bei der Bürgerinitiative in Asperg setzt man indes auf das Engagement kunstinteressierter Bürger, die auf diesem Weg ihren Beitrag zur Erhaltung des Bads leisten würden. Konkret müsste das Landesamt für Denkmalpflege auf das Werk aufmerksam gemacht werden. Die beim Regierungspräsidium (RP) angesiedelte Behörde würde es dann auf seinen Wert in wissenschaftlicher, heimatgeschichtlicher und baugeschichtlicher Hinsicht prüfen. Hierzu gibt es aber keinen definierten Kriterienkatalog, es handle sich stets um Einzelfallentscheidungen, wie Matthias Kreuzinger, Sprecher des RP Stuttgart, darlegt.

Bei der Stadt hält man sich mit der Kommentierung zurück: „Das wäre eine Beurteilung wert“, sagt der Bürgermeister Storer. Er könne sich aber nicht vorstellen, dass dies den Abriss des Schwimmbads verhindern werde. In dieser Hinsicht bestehe jedoch noch keine Gefahr für das Bad: „Die Abrissbirne ist noch nicht geordert.“