Wer in Deutschland Schutz sucht, der muss in Kauf nehmen, dass seine Herkunft überprüft wird. Zu diesem Zweck ist es legitim, Handys von Asylbewerbern zu kontrollieren, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Ein „großer Lauschangriff“ steht bevor – sofern man Kritikern der neuen Asylrechtsnovelle glauben mag. Geht es auch eine Nummer kleiner? Das großkalibrige Vokabular erweckt den Eindruck, hier sei eine verfassungswidrige Attacke auf Grundrechte im Gang. Dabei soll das umstrittene Gesetz nur sicherstellen, dass ein anderer Verfassungsanspruch nicht inflationär strapaziert wird: das Recht auf Asyl. Die meisten Flüchtlinge, die sich darauf berufen, können nämlich nicht nachweisen, dass ihnen solches zusteht. Ist es nicht legitim, das zu überprüfen?

 

Zwei Drittel der Asylbewerber haben keinen Pass dabei, wenn sie nach Deutschland kommen. Einige werden ihn auf der Flucht verloren oder in der Not vergessen haben. Viele vernichten ihn aber vorsorglich, um eine falsche Herkunft vorzutäuschen oder es den deutschen Behörden zu erschweren, sie abzuweisen. Fast alle haben aber ein Handy dabei – das im Zweifelsfall verrät, wo sie überall schon waren. Es gibt gute Gründe, in solchen Zweifelsfällen auf einer Kontrolle des Mobiltelefons zu bestehen. Und wenn sich dabei Hinweise ergeben würden, dass der Handybesitzer Kontakte zu terrorverdächtigen Kreisen pflegt, so wären auch solche Nebeneffekte kein Grund zur Klage. Diese Art der Kontrolle ist auch im Sinne derer, die hier zu Recht Schutz suchen – und nichts anderes.