Die Möglichkeit, sich mit dem Personalausweis auch im Netz ausweisen zu können, lässt die Mehrheit der Bürger links liegen. Jetzt will die Bundesregierung dem zögernden Volk auf die Sprünge helfen.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - Die Möglichkeit, den neuen Personalausweis auch als Online-Ausweis bei Geschäften und Behördenanliegen im Internet zu nutzen, ist ein Flop. Von den 51 Millionen Bürgern, die sich seit 2010 einen neuen Ausweis im Scheckkartenformat haben ausstellen lassen, haben zwei Drittel den neuen Möglichkeiten die kalte Schulter gezeigt und nach Angaben des Innenministeriums die elektronische Identitätsfunktion abschalten lassen. Weil die Bundesregierung das nicht auf sich beruhen lassen will, hat sie eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht: Die Online-Identifizierung soll künftig bei jedem Personalausweis automatisch und dauerhaft freigeschaltet werden. Damit fällt die Wahlfreiheit, die die Bürger bisher haben, unter den Tisch. Zugleich soll Behörden und Unternehmen die Zulassung zur Nutzung solcher elektronischen Verfahren erleichtert werden.

 

„Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Hacker fündig werden“

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern kritisieren das Vorhaben scharf. Mit diesem Gesetzentwurf „werden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger übergangen und Datenschutz-sichernde Standards unterlaufen“, erklären die Datenschützer in einem einstimmigen Beschluss. Vertreter von Grünen und Linken im Bundestag sind empört. Seit im Jahr 2010 der neue Ausweis im Scheckkartenformat eingeführt wurde, können die Bürger sich beim Abholen des Dokuments entscheiden, ob die Online-Identifizierung aktiv geschaltet oder deaktiviert werden soll. Dieses Wahlrecht soll nun durch eine automatische Freischaltung ersetzt werden. Ulla Jelpke, Innenpolitikerin der Linksfraktion, lehnt das Vorhaben ab. Sie hält die elektronische Ausweisfunktion „nicht für sicher und schon gar nicht für notwendig“. In ihren Augen ist es nur eine Frage der Zeit, bis Hacker Sicherheitssysteme knacken. Aus ihrer Sicht ist der Online-Ausweis bei den Bürgern noch viel unbeliebter, als das Innenministerium selbst einräumt: „Nur fünf Prozent der Ausweisinhaber, deren Online-Funktion aktiv ist, haben das notwendige Kartenlesegerät für den Heimcomputer, das man braucht, um sich im Netz ausweisen zu können“, betont Jelpke gegenüber dieser Zeitung. Wenn die Bundesregierung darauf „jetzt mit Zwangsmitteln reagiert, kann ich nur sagen: Willkommen im Obrigkeitsstaat.“

Der grüne Innenexperte Konstantin von Notz wirft Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ein Vorgehen „mit der Brechstange“ vor. Es sei die freie Entscheidung der Bürger, die Option zur elektronischen Identifizierung nicht zu nutzen, erklärte er. „Zur Strafe für die Ausübung ihrer Freiheiten wird den Pass- und Personalausweishaltern schlicht das Recht entzogen, überhaupt noch frei darüber zu entscheiden. Das ist frech und bürgerrechtsfeindlich.“

Datenschützer pochen auf Selbstbestimmungsrecht

Auch die Datenschutzbeauftragten pochen darauf, dass das Selbstbestimmungsrecht der Bürger gewahrt bleiben muss. Die Entscheidung über die Nutzung der Online-Ausweisfunktion müsse allein ihnen vorbehalten bleiben. Wenn dies sichergestellt sei, dann sei die obligatorische Aktivierung dieser elektronischen Möglichkeit, die die Bundesregierung plant, „hinnehmbar“. Auf scharfe Ablehnung stößt bei ihnen aber eine andere Passage des Gesetzentwurfs: Von 2021 an sollen nach dem Willen der Bundesregierung neben der Polizei auch der Verfassungsschutz und die Geheimdienste in einem automatisierten, nahezu voraussetzungslosen Verfahren Zugriff auf die elektronisch gespeicherten Passbilder der Bürger erhalten. Dies „wird abgelehnt. Die bisherige Rechtslage ist völlig ausreichend“, erklären die Datenschutzbeauftragten einstimmig. Die Opposition im Bundestag sieht das genau so. Ulla Jelpke hält diese Änderung für „völlig unbegründet“. Konstantin von Notz spricht von einem „bürgerrechtsfeindliche Hammer, der im Gesetz sorgfältig auf den hinteren Seiten versteckt“ wurde. „Das ist nichts anderes als der offene Einstieg in eine bundesweite biometrische Bilddatenbank aller Bundesbürger.“