Bei einem Umzug in eine andere Stadt schnell das Fitnessstudio kündigen? Das wollte ein 36-Jähriger vor dem Bundesgerichtshof erstreiten. Doch er verlor.

Karlsruhe - Ein berufsbedingter Umzug rechtfertigt nicht eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Den obersten deutschen Zivilrichtern lag der Fall eines 36-Jährigen aus Niedersachsen vor, der als Zeitsoldat umziehen musste und deshalb kurzerhand seinen langfristigen Vertrag in einem Fitnessstudio in Hannover gekündigt hatte (XII ZR 62/15). Zu Unrecht, urteilte der BGH.

 

Ein „bloßer Wohnsitzwechsel“ rechtfertige das nicht - im Gegensatz zu ernster Krankheit und Schwangerschaft. Angesichts von knapp zehn Millionen Fitnessverträgen in Deutschland wollten der Marine-Soldat und sein Anwalt diese Frage grundsätzlich geklärt wissen.