Die Kreuzfahrtreederei Aida Cruises muss es hinnehmen, wenn ihre Schiffe mit dem vom einem Künstler entworfenen Kussmund-Logo fotografiert und die Bilder ins Internet gestellt werden.

Karlsruhe - Die Kreuzfahrtreederei Aida Cruises muss es hinnehmen, wenn ihre Schiffe mit dem vom einem Künstler entworfenen Kussmund-Logo fotografiert und die Bilder ins Internet gestellt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Urteil zur sogenannten Panoramafreiheit. (Az. I ZR 247/15)

 

Das Urheberrechtsgesetz erlaubt es, Bilder von bleibenden Werken „an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen“ zu machen. Es ist also unbedenklich, zum Beispiel ein Denkmal zu fotografieren. Ein Schiff bleibt aber nicht an einem Fleck und liegt vielleicht zeitweise auch einmal in einem nicht öffentlichen Hafen oder in einer Werft. Die Karlsruher Richter halten die Vorschrift trotzdem für übertragbar.

Die Reederei hatte einen Anbieter von Landausflügen verklagt, der seine Internetseite mit einem Aida-Foto illustriert hatte.