Die Schufa muss Verbrauchern keine umfassende Auskunft zur Berechnung ihrer Kreditwürdigkeit geben. Dies hat nun der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden.

Die Schufa muss Verbrauchern keine umfassende Auskunft zur Berechnung ihrer Kreditwürdigkeit geben. Dies hat nun der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden.

 

Karlsruhe - Die Schufa muss Verbrauchern nicht erklären, wie sie zu den Werten für ihre Kreditwürdigkeit gekommen ist. Mit dieser Entscheidung wies der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag die Revision einer 54-jährigen Angestellten gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Das Landgericht Gießen hatte im März 2013 entschieden, dass die bisherige Auskunftspraxis der Schufa den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes genügt. Das Unternehmen gibt auf Anfrage Auskunft über die gespeicherten Daten, nicht aber über seine Rechenmethode.

Die Schufa-Auskunft wird jährlich rund 680.000 Mal angefordert. Nun überprüften die obersten Richter zum ersten Mal, ob der Umfang dieser Auskunft den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Bewertungen der Schufa und anderer Auskunfteien sind für Millionen Menschen wichtig, die bei Krediten oder Mietverträgen auf eine positive Auskunft angewiesen sind.

In der Verhandlung kritisierte der Anwalt der Klägerin, Wendt Nassall, die Wirtschaftsauskunftei in Wiesbaden habe nur eine allgemeine Auskunft zur Kreditwürdigkeit seiner Mandantin gegeben. Die Schufa müsse auch erklären, wie die als Scoring bezeichnete Bonitätsbewertung zustande gekommen sei. Es sei klar, dass es im Massengeschäft der Schufa nur nach „Schema F“ gehen könne. „Dieses Schema F muss aber auch transparent sein“, verlangte der Anwalt und verwies auf den 2010 eingeführten Paragrafen 34 im Bundesdatenschutzgesetz.

Als Vertreter der Schufa erklärte Anwalt Matthias Siegmann in der Verhandlung, die Formel für das Scoring sei Geschäftsgeheimnis des Unternehmens. Die vom Gesetz geforderte Auskunft sei der Klägerin gegeben worden. „Mehr ist nicht“, sagte Siegmann.

"Sie kommen sich vor wie abgewertet"

Die Klägerin sagte, es habe sie tief verletzt, dass sie aufgrund einer Verwechslung seitens der Schufa zunächst gar keine Finanzierung für ihren geplanten Autokauf bekommen habe. „Sie kommen sich da vor wie abgewertet“, sagte die 54-Jährige. Der Irrtum war zwar aufgeklärt und der Kredit doch noch genehmigt worden. Dennoch wollte die Frau wissen, wie die Schufa zu ihrer Einschätzung gekommen war.

Die Branche hatte das Urteil mit Spannung erwartet. Auch Vertreter von Schufa-Wettbewerbern beobachteten die Verhandlung. Die Bewertungen der Auskunfteien sind für Millionen Menschen wichtig, die bei Krediten oder Mietverträgen auf eine positive Auskunft angewiesen sind.

Ähnliche Klagen gingen bereits in der Vergangenheit meist zugunsten der Schufa aus. Daten- und Verbraucherschützer hatten jedoch gehofft, dass der Grundsatz der Transparenz in den vergangenen Jahren in der rechtlichen Bewertung an Gewicht gewonnen habe. Die Verbraucher hätten Anspruch auf umfassende Informationen, sagte Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz „Nur so können sie erfahren, wie sie eine schlechte Bewertung korrigieren und wie sie ihren Bonitätswert in Zukunft positiv beeinflussen können.