Mit seinem Urteil zum Sonderkündigungsrecht von Stromverträgen hat der Bundesgerichtshof für Ordnung gesorgt. Zugleich wirft das Verfahren aber zweifelhafte Schlaglichter auf den Strommarkt – und nicht zuletzt auch auf die Rolle des Staates, findet Redakteurin Eva Drews.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat einmal mehr aufgeräumt: Nicht zum ersten Mal haben die Bundesrichter sich mit seltsamen Vertragsblüten auf dem Strommarkt auseinandergesetzt. Es ist ein Unding, dass Versorger Kosten durchreichen, ohne dem Kunden die Möglichkeit zu geben, sich einen neuen Anbieter zu suchen. De facto versuchen Versorger damit, den Wettbewerb auszuhebeln. Es ist gut, dass dem nun ein Riegel vorgeschoben ist.

 

Doch das ist nicht das einzig Erwähnenswerte an dem aktuellen Karlsruher Stromurteil, das ganz nebenbei Schlaglichter auf weitere Schieflagen am deutschen Strommarkt wirft: So schilderte etwa der Stromio-Anwalt dem Gericht in großer Freimut, wie Anbieter Kunden mit großen Boni im ersten Vertragsjahr locken und dabei darauf vertrauen, dass diese Kunden dann schlicht nicht bemerken, wie ihnen das im ersten Jahr gesparte Geld in den Folgejahren wieder aus der Tasche gezogen wird. Das sind Basarmethoden, derer sich Stromkunden bewusst sein müssen: Den niedrigen Preis kriegt nur, wer den Anbieterwechsel zum jährlichen Ritual macht.

Das andere Schlaglicht, das das Urteil wirft, ist die Höhe der staatlich verursachten Kosten. Mehr als die Hälfte einer durchschnittlichen Stromrechnung entfallen auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Dieser Anteil ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, unter anderem wegen der Einführung neuer Abgaben, vor allem aber wegen der Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG-Umlage), die fast ein Viertel der Stromrechnung ausmacht. Das ist schon oft kritisiert worden, und die Politik hat mittlerweile auch reagiert. So gut wie nie im Fokus aber ist der hohe Steueranteil der Stromrechnung: Sieben Prozent werden von der Stromsteuer verursacht, die in erster Linie zur Rentenfinanzierung genutzt wird. Immerhin ist diese Steuer ein Fixbetrag. Anders die Mehrwertsteuer, die prozentual berechnet wird. Das heißt: Wenn die EEG-Umlage steigt, verdient der Staat über die Mehrwertsteuer fröhlich mit. Das ist fragwürdig und könnte auch einmal ein Thema sein, mit dem sich Richter beschäftigen.