Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen beschlossen.

Berlin - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen beschlossen. Kern ist nach Ministeriumsangaben die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen künftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden.

 

Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Ministerin Manuela Schwesig (SPD) begrüßte den nach monatelangen Verhandlungen verabschiedeten Entwurf. Die bisher bestehende Lohnlücke von 21 Prozent sei ungerecht. „Deshalb brauchen wir dieses Gesetz“, sagte Schwesig. „Das ist ein Durchbruch.“

Der Auskunftsanspruch betrifft nach Angaben des Ministeriums 14 Millionen Arbeitnehmer - Männer und Frauen gleichermaßen. Damit werde die Unternehmenskultur verändert, sagte Schwesig. Für sie ist das Gesetz nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten ein weiterer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft. Gegner in der Union und bei den Arbeitgebern befürchten vor allem einen hohen bürokratischen Aufwand.