Das Bundeskartellamt will dem Land Baden-Württemberg verbieten, Holz von Kommunen und privaten Waldbesitzern zu vermarkten. Das Kartellamt sieht darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Stuttgart - Das Bundeskartellamt will dem Land Baden-Württemberg verbieten, Holz von Kommunen und privaten Waldbesitzern zu vermarkten. Von 2015 an hätten die Kartellwächter dem Land diese zentrale Holzvermarktung untersagt, berichteten die „Stuttgarter Nachrichten“ unter Berufung auf einen Brief, den das Forstministerium an die Landräte und Oberbürgermeister im Südwesten verschickt habe. Das Ministerium von Alexander Bonde (Grüne) warne darin vor einer „weitreichenden Bedeutung“ der Kartellentscheidung. Bis Ende Januar sollen die Betroffenen nun eine Stellungnahme abgeben.

 

Bislang hat das Land Holz aus staatlichen, kommunalen und privaten Wälder zentral vermarktet, um höhere Preise zu erzielen. Die Bonner Kartellbehörde sehe darin jedoch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Die Kommunen rechneten nun damit, dass sie eigene Vermarktungsorganisationen gründen müssten, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Eberhard Trumpp, der Zeitung. „Das Problem kann sein, dass das Holzangebot für Großabnehmer dann zu gering ist.“