Prüfbericht: Der Bundesrechnungshof warnt vor noch höherer Belastung der Steuerzahler und kritisiert die Bundesregierung wegen mangelnder Kontrolle und Intransparenz des Projekts. Die Kontrollbehörde fordert ein Umsteuern.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Stuttgart - Die Feierstimmung anlässlich der Grundsteinlegung für den Tiefbahnhof von Stuttgart 21 an diesem Freitag könnte durch ein neues Gutachten des Bundesrechnungshofs getrübt werden. In dem Papier, das dieser Zeitung vorliegt, warnen die Prüfer vor noch höheren Kosten und kritisieren mangelnde Kontrolle sowie Intransparenz der Finanzierung.

 

Die mit Spannung erwartete 20-seitige Expertise fasst die Ergebnisse mehrjähriger Prüfungen der unabhängigen Kontrollbehörde zusammen. Der Bericht, der Risiken bei der Förderung von S 21 für den Bund untersucht, wurde in dieser Woche dem Bundestag sowie dem Finanz- und Wirtschaftsministerium übergeben. Zudem gibt es eine zweite Untersuchung zum Verhalten der drei Staatssekretäre im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn. Diese soll aber „nur ausgewählten Mitgliedern des Haushaltsausschusses präsentiert werden“, kritisiert die Linke-Bundestabgeordnete Sabine Leidig.

Das Verkehrsministerium in der Kritik

Die Warnungen der Kontrollbehörde sind eindringlich. Im Fokus der Kritik steht das von der CSU geführte Bundesverkehrsministerium, das federführend für die Bundeszuschüsse von bisher offiziell rund 1,2 Milliarden Euro für S 21 zuständig ist.

Die Verpflichtungen des Bundes bei S 21 betragen nach Erkenntnissen der Prüfer insgesamt bereits 1,65 Milliarden Euro und liegen damit schon mehr als 400 Millionen Euro höher als von der Regierung angegeben. Zudem bestehe die Gefahr einer „unkontrollierten Finanzierung“ von Mehrkosten zulasten des übrigen Schienennetzes und des Bundeshaushalts.

Das Verkehrsministerium kontrolliere das Projekt nicht ausreichend, lautet der zentrale Vorwurf schon im Anschreiben von Rechnungshof-Vizepräsident Christian Ahrendt an die Ausschussvorsitzende Gesine Lötzsch (Linke). In dem Bericht stellen die Experten fest, dass die Qualität der Bauausführung von Stuttgart 21 nicht ausreichend überwacht und dass nicht ausreichend kontrolliert werde, ob die Gesamtfinanzierung noch gesichert ist. Ob die Obergrenze von 497 Millionen Euro eingehalten wird, die höchstens in den S-21-Neubau fließen sollen, werde zudem nicht geprüft.

Von Rechtsverstößen ist sogar die Rede

Die Kontrollbehörde wirft dem Ministerium sogar explizit Rechtsverstöße gegen das Haushalts- und Zuwendungsrecht vor. Nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip und Verwaltungsvorschriften in der Bundeshaushaltsordnung sei es dem Bund verboten, finanziell nicht abgesicherte Projekte zu fördern, heißt es in der Expertise.

Obwohl die intern von Experten des Bundesrechnungshofs genannte Zahl von zehn Milliarden Euro für das Projekt in dem Prüfbericht nicht explizit auftaucht, warnt Vizepräsident Ahrendt vor den „weiteren Kostenrisiken für Stuttgart 21“, die im zweiten Bericht beschrieben seien. Die Kontrolleure werfen dem Verkehrsministerium vor, weder vor noch nach dem Abschluss der S-21-Finanzierungsvereinbarung im Jahr 2009 ausreichend geprüft zu haben, inwieweit die Gesamtfinanzierung gesichert sei. Wörtlich heißt es in dem Fazit, dass aus der bisherigen Verwaltungspraxis des Verkehrsministeriums „bedeutende finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt entstehen“ könnten.

Die Kontrollbehörde hält es daher „für dringend geboten“, dass die Bundesregierung künftig ihre Überwachungs- und Steuerungsmöglichkeiten „konsequent ausschöpft“. Das oft gehörte Argument der verantwortlichen Ministerien, S 21 sei ein „eigenwirtschaftliches“ Projekt der Bahn, betrachten die Experten als nicht stichhaltig. Denn mit der Fertigstellung sei der Bund für die S-21-Bauten wie für andere Schienenwege verantwortlich.

Förderung in zu vielen Einzeltöpfen

Bei Baufehlern treffe den Staat dann das „Folgekostenrisiko“, warnt die Behörde. Das gelte auch, wenn die Kapazität von Stuttgart 21 sich als zu gering erweise. Bisher sei der Leistungsumfang „nicht durchgängig konkret festgelegt“, kritisiert der Rechnungshof. Zudem fordern die Prüfer mehr Transparenz zur Finanzierung des Projekts im Bundeshaushalt. Dort sei die Förderung bisher auf viele Einzeltöpfe verteilt und die Budgetkontrolle nur eingeschränkt möglich. Nötig sei ein eigener Haushaltstitel für Stuttgart 21.

Bei der Opposition im Bundestag stößt der Bericht auf große Resonanz. Das sei „ein heftiger Rüffel für die Bundesregierung“, erklärte der Bahnsprecher der Grünen, Matthias Gastel. Laut der Verkehrsexpertin der Linken, Sabine Leidig, dokumentiere der Bericht, „dass zwischen dem Bundesrechnungshof einerseits und den beiden Häusern des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur ein Häuserkampf tobt“. Die Projektgesellschaft für Stuttgart 21 hält den Bericht nach Informationen der FAZ jedoch nicht für maßgeblich, weil die Prüfer des Bundesrechnungshofes zum letzten Mal im Februar 2014 in Stuttgart gewesen seien. Viel entscheidender sei das von der Bahn bei der Wirtschaftsprüfung KPMG in Auftrag gegebene Gutachten. Wie berichtet, soll es am 13. Oktober dazu eine Sondersitzung des Bahn-Aufsichtsrates geben.