Zwei dieser Gefahren stellt die Staatssekretärin in den Mittelpunkt bei künftigen Regelungen und bereits heute beim Ausreizen der Ermessensspielräume: „Tempolimits verringern den Lärm und senken das Unfallrisiko“. Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf die Luftschadstoffwerte und CO2-Emissionen sind dagegen noch nicht eindeutig geklärt. Da kommt es auf den Einzelfall an, die Verkehrsdichte spielt ebenso eine Rolle wie das Gefälle einer Straße oder die Zahl der Ampeln. Dennoch sind überschrittene Grenzwerte eines Luftreinhalteplans der Grund, dass auf der B 28 im Tübinger Ortsteil Unterjesingen seit Juli 2012 Tempo 30 gilt.

 

Zum Thema Sicherheit wählt Gerhard Scholl, der Leiter der mobilen Verkehrssicherheitskommission des Ministeriums, ein ebenso anschauliches wie drastisches Beispiel: „Wenn ein Auto mit Tempo 50 in eine Gruppe von zehn Menschen fährt, sterben sieben von ihnen, drei werden verletzt. Bei Tempo 30 stirbt nur ein Mensch.“ Scholl berichtet, dass landesweit 80 Fußgänger im Jahr getötet würden, zwei Drittel von ihnen verlieren außerhalb der Zebrastreifen ihr Leben. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) zitiert Untersuchungen, laut denen der Anhalteweg – bestehend aus Reaktionszeit und Bremsweg – bei 50 Kilometern in der Stunde fast 28 Meter beträgt. Bei Tempo 30 kommt ein Auto dagegen schon nach einer Strecke von gut 13 Metern zum Stehen.

Hilfe bei Lärmaktionsplänen

Als Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung hebt Gisela Splett den Kooperationserlass vom März 2012 hervor. Der soll den Städten, Gemeinden und Fachbehörden Hinweise geben, wann und wie Lärmaktionspläne zu erstellen sind. Daraus können sich neue Geschwindigkeitsbegrenzungen ergeben. Mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h kann die Lärmemission in Abhängigkeit vom Lastwagenanteil um 2,3 bis 2,7 dB(A) reduziert werden. Auf stark befahrenen Straßen lässt sich dies in etwa mit einer Halbierung der Fahrzeugmenge bei Tempo 50 km/h vergleichen. Der Grenzwert von 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts wird in Weingarten (Kreis Karlsruhe) überschritten. Folgerichtig gilt auf der B 3 in dieser Ortsdurchfahrt seit Kurzem Tempo 30.

Der Verkehrssicherheitsexperte Scholl ist viel unterwegs, um mit den Behörden vor Ort über Maßnahmen zu beraten. So vor Kurzem in einer Kaiserstuhlgemeinde. Dort quetschen sich täglich 450 Lastwagen durch die enge Ortsdurchfahrt, meist mit weniger als den erlaubten 50 km/h. „Den Anwohnern wäre mit Tempo 30 nicht gedient“, sagt Scholl. Wohl aber mit einem Lastwagen-Durchfahrtsverbot, bietet doch die nahe Autobahn eine Ausweichstrecke. Nun werden Lärm- und Sicherheitsargumente geprüft. Scholl sagt: „Ziel ist es, flexibel mit den Instrumenten umzugehen.“

Zum Thema Sicherheit wählt Gerhard Scholl, der Leiter der mobilen Verkehrssicherheitskommission des Ministeriums, ein ebenso anschauliches wie drastisches Beispiel: „Wenn ein Auto mit Tempo 50 in eine Gruppe von zehn Menschen fährt, sterben sieben von ihnen, drei werden verletzt. Bei Tempo 30 stirbt nur ein Mensch.“ Scholl berichtet, dass landesweit 80 Fußgänger im Jahr getötet würden, zwei Drittel von ihnen verlieren außerhalb der Zebrastreifen ihr Leben. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) zitiert Untersuchungen, laut denen der Anhalteweg – bestehend aus Reaktionszeit und Bremsweg – bei 50 Kilometern in der Stunde fast 28 Meter beträgt. Bei Tempo 30 kommt ein Auto dagegen schon nach einer Strecke von gut 13 Metern zum Stehen.

Hilfe bei Lärmaktionsplänen

Als Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung hebt Gisela Splett den Kooperationserlass vom März 2012 hervor. Der soll den Städten, Gemeinden und Fachbehörden Hinweise geben, wann und wie Lärmaktionspläne zu erstellen sind. Daraus können sich neue Geschwindigkeitsbegrenzungen ergeben. Mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h kann die Lärmemission in Abhängigkeit vom Lastwagenanteil um 2,3 bis 2,7 dB(A) reduziert werden. Auf stark befahrenen Straßen lässt sich dies in etwa mit einer Halbierung der Fahrzeugmenge bei Tempo 50 km/h vergleichen. Der Grenzwert von 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts wird in Weingarten (Kreis Karlsruhe) überschritten. Folgerichtig gilt auf der B 3 in dieser Ortsdurchfahrt seit Kurzem Tempo 30.

Der Verkehrssicherheitsexperte Scholl ist viel unterwegs, um mit den Behörden vor Ort über Maßnahmen zu beraten. So vor Kurzem in einer Kaiserstuhlgemeinde. Dort quetschen sich täglich 450 Lastwagen durch die enge Ortsdurchfahrt, meist mit weniger als den erlaubten 50 km/h. „Den Anwohnern wäre mit Tempo 30 nicht gedient“, sagt Scholl. Wohl aber mit einem Lastwagen-Durchfahrtsverbot, bietet doch die nahe Autobahn eine Ausweichstrecke. Nun werden Lärm- und Sicherheitsargumente geprüft. Scholl sagt: „Ziel ist es, flexibel mit den Instrumenten umzugehen.“