Autofahrer auf Bundesstraßen müssen immer häufiger damit rechnen, dass sie ihre Geschwindigkeit drosseln müssen. Tempo 30 könnte die Regel werden – wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht.

Stuttgart - Bisher war Tempo 30 auf Bundesstraßen in Ortsdurchfahrten tabu. „Jetzt wurde diese Beschränkung in einzelnen Fällen eingeführt“, erklärt Gisela Splett (Grüne), die Staatssekretärin im Verkehrsministerium in Stuttgart. Das ist derzeit zwar nur in rund einem Dutzend Ortsdurchfahrten im Land geschehen, doch es zeigt eine neue Schwerpunktsetzung seit dem Regierungswechsel. „Es gibt auf jeden Fall mehr Tempo 30 als in der Vergangenheit“, stellt Gisela Splett fest.

 

Die gesetzlichen Möglichkeiten für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Städten und Gemeinden sollen ausgeschöpft werden, lautet die neue Empfehlung des Verkehrsministeriums an die Verkehrsbehörden. Und wenn möglich, so hofft die Politikerin aus Karlsruhe, soll die Straßenverkehrsordnung selbst geändert werden. „Die Landesregierung wird Initiativen auf Bundesebene unterstützen, die eine Absenkung der innerörtlichen Regelgeschwindigkeiten vorsehen“, betont sie. Anders als heute soll Tempo 30 auch auf Durchgangsstraßen die Regel sein, Ausnahmen können angeordnet werden.

Heute verhält es sich umgekehrt: Tempo 50 ist dort die Regel, Verkehrsschilder mit Tempo 40 oder 30 können auf Durchgangsstraßen nur in begründeten Ausnahmefällen aufgestellt werden. Gisela Spletts Ziel: „Die Belange der Anwohner sollen gegenüber dem Verkehr einen höheren Stellenwert erhalten als bisher.“ Gerade erst haben die Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter auf einer Konferenz in Brandenburg/Havel über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Reduzierung der Beeinträchtigungen durch den Verkehr diskutiert. „Die Hürde für Eingriffe in den Verkehr ist durch zwingenden Nachweis einer konkreten Gefahrenlage zu hoch angesetzt“, erklärten dort Vertreter des Landes Baden-Württemberg.