Am Donnerstag hat der Bundestag die Einführung eines Auskunftsanspruchs in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten beschlossen. Lohnunterschiede sollen so leichter erkannt und behoben werden.

Berlin - Nach monatelangem Tauziehen in der Koalition hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern verringern soll. Kern der Neuregelung, die am Donnerstag beschlossen wurde, ist die Einführung eines Auskunftsanspruchs: In Betrieben mit über 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, müssen zudem regelmäßige Berichte über den Stand der Lohngleichheit in ihrem Betrieb vorlegen.