Was ist dran an den Enthüllungen Edward Snowdens? StZ-Autor Armin Käfer wertet den 1822 Seiten umfassenden Abschlussbericht des NSA-Untersuchungsausschusses zur Spionage-Affäre aus. Die Aufklärung endet mit einem Eklat.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Die Bundestagsdrucksache mit der Nummer 18/12850 hat besonderes Gewicht. Sie ist dicker als die Bibel, umfasst 1822 Seiten. In diesem Dokument ist nachzulesen, was über „Spionage unter Freunden“ in Erfahrung zu bringen war. Es ist ein sehr lückenhaftes Fazit, was nicht allein an etlichen unleserlichen Stellen liegt, die nachträglich geschwärzt wurden. An diesem Mittwoch wird sich der Bundestag mit dem Konvolut befassen. Nach Ende der Debatte gegen 17.25 Uhr wird das letzte Wort in der Affäre um die Spitzelaktivitäten des US-Geheimdienstes NSA und die Hilfsdienste des Bundesnachrichtendienstes (BND) noch nicht gesprochen sein. Der Untersuchungsausschuss, der hiermit seinen Arbeitsnachweis vorlegt, trennt sich in Unfrieden. Grüne und Linke drohen mit Klagen. Worum geht es eigentlich? Alles begann am 6. Juni 2013, kurz vor der letzten Bundestagswahl. Da veröffentlichte Edward Snowden, ein früherer Mitarbeiter der National Security Agency (NSA), erste Berichte, wonach diese Spionagebehörde weltweit massenhaft und weitgehend ohne Anlass die Telekommunikation ausspähe. Deutschland zähle zu den „wichtigsten Zielen der NSA“, behauptete Snowden. Die Kanzlerin gab sich empört, vor allem, nachdem ruchbar wurde, dass auch ihr Handy bespitzelt worden sei. „Spionage unter Freunden“, lautete ihr Verdikt, „das geht gar nicht.“ Im Oktober 2013 wurde bekannt, dass der BND den US-Kollegen behilflich war. Im März 2014 setzte der Bundestag einen Untersuchungsausschuss ein, der die Affäre aufklären sollte. Wo endet die Aufklärung? Seit es den Untersuchungsausschuss gibt, war unter den Mitgliedern umstritten, ob und unter welchen Bedingungen Snowden als Zeuge zu hören ist. Dazu ist es in den drei Jahren aber nie gekommen. Die Opposition wollte dem vermeintlichen Kronzeugen zu Asyl in Deutschland verhelfen, die Regierungsmehrheit befürchtete diplomatischen Ärger mit den USA.

 

Viele spannende Zeugen waren geladen, verweigerten aber die Auskunft. Dazu zählen Geheimdienst-Offizielle aus den USA, Vertreter von Internetfirmen wie Google, Facebook oder Microsoft, die von dem automatisierten Informationsabfluss ebenso betroffen sind wie ihre Kunden. Insgesamt hat der Ausschuss in 134 Sitzungen 128 Zeugen und 37 Sachverständige vernommen. Damit verbrachten die Aufklärer des Bundestags 581 Stunden im Sitzungssaal 4900 des Paul-Löbe-Hauses. Nicht ganz so differenziert ist im Abschlussbericht nachzulesen, welche Akten der Ausschuss nicht zu sehen bekam, weil die Regierung wegen Sicherheitsbedenken oder aus Rücksichtnahme auf ihre Bündnispartner die Einsicht verweigerte. Es ist nur pauschal von „umfangreichen Schwärzungen“ und einer „bedenklichen Unkenntlichmachung“ die Rede. War am Ende alles halb so wild? Die Kanzlerin irrt – so lautet das Fazit der jahrelangen Recherchen. Spionage unter Freunden ist keineswegs tabu, sondern durchaus an der Tagesordnung. Und die Deutschen waren nicht nur Opfer, sondern auch Helfershelfer, Profiteure und selbst im Spitzelgeschäft aktiv. Auch der BND hatte befreundete Staaten und Institutionen im Visier. Christian Flisek, SPD-Obmann im Ausschuss, zieht daraus den Schluss: Merkel habe als Verantwortliche für die Oberaufsicht über die Geheimdienste versagt. Seiner Ansicht nach hatte es „System, dass man im Bundeskanzleramt an der obersten Spitze nichts wissen möchte“. Im Bericht selbst werden die Schwächen der Dienstaufsicht sehr vorsichtig gerügt.

Welche Dimensionen die Spionage unter Freunden annahm und wie sie politisch zu bewerten ist – darüber herrscht im Ausschuss keine Einigkeit. Laut Abschlussbericht fand sich „kein Beleg“ für die von Snowden behaupteten NSA-Operationen zur angeblichen Massenüberwachung in Deutschland. Es handle sich vielmehr um „Fehlinterpretationen“. In den Quellen, die dem Aussschuss zur Verfügung standen, fand sich demnach „kein Nachweis, dass Kommunikationsverkehr von, nach oder in Deutschland von den Nachrichtendiensten der Five-Eyes-Staaten (USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland) tatsächlich massenhaft, anlasslos und auf Vorrat erfasst worden wären“. Viele Indizien aus den von Snowden veröffentlichten Dokumenten, so heißt es, „hielten einer genaueren Überprüfung nicht stand“. Gleichwohl gebe es aus Sicht deutscher Behörden „eine abstrakte bzw. potenzielle Bedrohung, die sich aus den technischen Möglichkeiten des US-Nachrichtendienstes ergibt“.

Der BND half den US-Kollegen beim Spionieren und wurde im Gegenzug mit Spitzeltechnik versorgt, über die er selbst nicht verfügte. Er bediente sich dabei so genannter Selektoren, das sind Suchkriterien wie Telefonnummern, Mail-Adressen, Schlüsselwörter oder anderer Identifikationsmerkmale in der Telekommunikation. Selektoren, die auf Zielpersonen verwiesen, die nach deutschem Recht nicht überwacht werden durften, wurden nach und nach aussortiert. Auf der Tabuliste fanden sich 40 000 solcher Suchkriterien. Zwei Drittel davon zielten auf Regierungsstellen befreundeter Staaten, ein Zehntel auf deutsche Staatsbürger, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, zudem „eine erhebliche Anzahl“ von Unternehmen. Ob und welche solcher heiklen Daten an die USA weitergeleitet wurden, „lässt sich nicht mehr rekonstruieren“, heißt es im Abschlussbericht.

Der BND hat mithilfe eigener Selektoren „strategische Fernmeldeaufklärung“ betrieben. Davon wurden 3300 als „potenziell sensibel“ bewertet. Für ein Drittel gelte, dass die Überwachung „rechts- und auftragskonform“ erfolgt sei. Insgesamt, so das verklausulierte Fazit des Berichts, „relativiert sich nicht unerheblich die Feststellung, die BND-eigene Aufklärung habe in einem Widerspruch zur Auffassung der Bundesregierung gestanden, Ausspähen unter Freunden geht gar nicht“. Die Regierung selbst habe solches Material nie angefordert. Ein willkürliches Eigenleben der Spitzelbehörde zu unterstellen, sei „realitätsfern“. „Die Amerikaner legen dauerhaft gigantische Heuhaufen an“, sagt SPD-Mann Flisek, „die Deutschen haben gar nicht die Mittel, um solche Heuhaufen anzulegen.“ Oder war es doch eine Staatsaffäre? Die oppositionelle Minderheit im Untersuchungsausschuss kommt zu einem ganz anderen Resümee. Das haben Linke und Grüne in einem Sondervotum zusammengefasst, das allein 500 Seiten des Abschlussberichts einnimmt. Sie prangern eine „kritikwürdige Blockadehaltung“ der Bundesregierung an, ein „aktives Hintertreiben der parlamentarischen Aufklärung“. Insgesamt habe man es mit „rechtsstaatlich problematischen bis offen rechtswidrigen Geheimdienstpraktiken“ zu tun. Die Zusammenarbeit von BND und NSA bewertet die Opposition als „anlasslose und unzulässige Massenüberwachung“. Für eine direkte NSA-Spionage in Deutschland hätten sich hingegen keine Beweise finden lassen. Der BND habe monatlich 1,3 Milliarden Daten an die NSA übermittelt, was „unverhältnismäßig und offenkundig rechtswidrig“ sei. Der BND selbst habe befreundete Regierungen, europäische Institutionen, Journalisten und zivilgesellschaftliche Organisationen ins Visier genommen, darunter hochrangige Adressen in Washington und EU-Staaten. Bespitzelt wurden demnach Telefonate der ehemaligen US-Außenministerin Hillary Clinton und die Telekommunikation des Nato-Partners Türkei. Warum der Eklat zum Schluss? Im Ausschuss gab es Streit um das Sondervotum von Linken und Grünen. Der Vorsitzende Patrick Sensburg (CDU) weigerte sich, dieses Votum in den Bericht aufzunehmen, da es geheimes Material enthalte. Ende vergangener Woche hat er die beiden Obleute Martina Renner (Linke) und Konstantin von Notz (Grüne) überraschend abberufen. Die Oppositionsfraktionen sind damit ohne Stimme im Ausschuss. Notz sprach von einem „einmalig unparlamentarischen Verhalten“. SPD-Obmann Flisek kritisierte hingegen, die Opposition habe „weder die gesetzlichen Anforderungen an einen Abschlussbericht noch die Geheimhaltungsvorschriften des Deutschen Bundestags“ verstanden. Was sind die Konsequenzen? Im März trat eine Novelle des BND-Gesetzes in Kraft, mit dem das rechtliche Korsett für den deutschen Auslandsgeheimdienst enger geschnürt und sein Handeln in Grauzonen konkreter bestimmt wird. Kritiker sagen, damit sei eine Rechtsgrundlage für die Spionage unter Freunden geschaffen worden. Allerdings werden auch Vorgaben und Limits definiert. Zudem wurde ein unabhängiges Richtergremium geschaffen, dem die Kontrolle von Abhöraktionen unterliegt. Die Parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste wird durch einen Ständigen Bevollmächtigten gestärkt, der die Arbeit der Abgeordneten unterstützt. Linke und Grüne fordern weitergehende Schritte. Manche wollen die Geheimdienste überhaupt abschaffen.