Um 18 Uhr am 24. September blicken Bürger und Politiker gebannt auf die Bildschirme, wenn die ersten Prognosen bei den Wahlsendungen einlaufen. Doch wie geht es weiter, wenn das Wahlergebnis feststeht? Hier finden Sie alle Informationen.

Stuttgart - Am 24. September entscheidet der Wähler, welche Parteien in den nächsten vier Jahren in Deutschland regieren sollen. Wenn dann um 18 Uhr die ersten Prognosen bei den Wahlsendungen einlaufen, blicken in den Parteizentralen und Wohnzimmern im gesamten Land Politiker und Bürger gespannt auf die Bildschirme. Alle Emotionen zwischen großem Jubel und Schockstarre sind möglich.

 

Um 18 Uhr am Wahlsonntag werden sämtliche Wahlurnen geöffnet und die ehrenamtlichen Wahlvorstände zählen die Stimmzettel aus. Der Wahlvorstand stellt dann fest, wie viele gültige Stimmen im Wahlbezirk abgegeben wurden und wer in den Bundestag einzieht. Gewählt ist diejenige Person, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Nach einer Woche wird das endgültige Wahlergebnis amtlich bekannt gegeben.

Hier lesen Sie, wann Sie die Wahlunterlagen unterhalten und was sie tun können, wenn Sie sie nicht bekommen.

Koalitionsverhandlungen nach der Wahl

Die Tage, Wochen und manchmal gar Monate nach der Bundestagswahl sind geprägt von der Suche nach der passenden Koalition für eine künftige Regierung. Deutschland ist eine Koalitionsdemokratie. Während schon im Wahlkampf die Koalitionsaussagen der Parteien von zentraler Bedeutung sind, richtet sich der Blick bereits mit der Verkündung der ersten Prognosen auf potenzielle Regierungskoalitionen. Erste Sondierungen der Parteien auf Grundlage des vorläufigen Wahlergebnisses finden meist bereits in der Wahlnacht statt.

Sehen Sie in unserem Video weitere Fakten zur Bundestagswahl:

Bei den Koalitionsverhandlungen der Parteien geht es grundsätzlich um das Ausloten von gemeinsamen Inhalten. Eine Absichtsformulierung für zukünftige politische Projekte, die Auswahl des Personals für Ämter und auch eine mögliche Wählermobilisierung bei späteren Wahlen sind hier Thema. Nach der Bundestagswahl 2013 dauerte die Regierungsbildung 86 Tage. So lange wie nach keiner Bundestagswahl zuvor.

Bundeskanzler-Wahl

Eine der ersten wichtigen Aufgaben der neu gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag ist zu Beginn jeder Legislaturperiode die Wahl einer Bundeskanzlerin oder eines Bundeskanzlers. Die Wahlfunktion ist somit eine der Hauptaufgaben des Parlaments. Der Bundespräsident schlägt eine der konkurrierenden Personen für die Kanzlerkandidatur zur Wahl vor. Faktisch kann er sich aber nur für den Kandidaten oder die Kandidatin der Partei oder Koalition entscheiden, die siegreich aus den Bundestagswahlen hervorgegangen ist.

Bei der Bundeskanzlerwahl muss die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestags erreicht werden. Die absolute Mehrheit beträgt im Deutschen Bundestag mindestens 316 Stimmen. Ist sie erreicht, muss der Bundespräsident die gewählte Person ernennen und eine neue Bundesregierung nimmt ihre Arbeit auf.