Die Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung ruft massive Kritik auf Seiten der Stadt- und Landkreise hervor. Sie befürchten, auf den entstehenden Mehrkosten sitzen zu bleiben.

Stuttgart - Das Gesetz beinhalte einen elementaren Systemwechsel weg vom Fürsorgeprinzip und hin zu mehr Selbstbestimmung, so Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). Ziel sei es unter anderem, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft selbst entscheiden können, wie und wo sie leben wollen. Außerdem soll die Einführung eines Budgets für Arbeit andere Leistungsträger neben den anerkannten Werkstätten dabei unterstützen, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Es soll in fünf Schritten umgesetzt werden.

 

Ein erster Umsetzungsschritt, der Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung sowie Änderungen im Schwerbehindertenrecht beinhaltet, trat bereits Anfang des Jahres in Kraft. 2018 sollen zwei weitere Schritte folgen. Zum einen soll der Hilfe- und Unterstützungsbedarf jedes Betroffenen künftig individuell ermittelt werden. Bei der Entwicklung eines Verfahrens zur Bedarfsermittlung setzt die Landesregierung zum einen auf die Erfahrungen der Stadt- und Landkreise als Träger der Eingliederungshilfe. „Ich bin davon überzeugt, dass die Kommunen am besten wissen, was die Bedarfe ihrer Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind. Einen überörtlichen Träger brauchen wir in Zukunft nicht mehr“, betonte Lucha. Zum anderen sollen aber auch die bisherigen Leistungserbringer, wie beispielsweise die Werkstätten, sowie Menschen mit Behinderungen selbst an dem Ermittlungsinstrument mitarbeiten. Weiterhin soll eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung unter anderem von Betroffenen für Betroffene eingeführt werden, für die der Bund 6,7 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Weitere Schritte sollen 2020 und 2023 folgen.

Kommunalverband errechnet Mehraufwand von 150 Millionen Euro

Für die Umsetzung will die Landesregierung den Kommunen in den kommenden zwei Jahren rund 22 Millionen Euro auf freiwilliger Basis zur Verfügung stellen. Massive Kritik gab es dafür aus dem Landkreistag, der fürchtet, von der Landesregierung auf einem Großteil der entstehenden Mehrkosten sitzen gelassen zu werden. Denn der Kommunalverband für Jugend und Soziales errechnete finanzielle Mehraufwendungen in Höhe von 150 Millionen Euro bis einschließlich 2019. „Bis kurz vor Einbringung des Doppelhaushalts 2018/2019 hat uns das Land stets zugesichert, die ausgelösten Mehrkosten zu übernehmen. Ende Oktober hat das Land dann plötzlich von seinen Zusagen nichts mehr wissen wollen“, erklärte der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen). „Als Träger der Eingliederungshilfe engagieren wir Landkreise uns sehr dafür, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung herzustellen und ihnen eine gleichberechtigte soziale, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Eine gute und qualitätsvolle Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes ist für uns daher Ehrensache. Allerdings darf das Land die Kreise bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung nicht im Stich lassen.“

Gesetz tritt 2020 in Kraft

„Die Zahlen, die die kommunale Familie hier präsentiert, sind aus der Luft gegriffen“, erwiderte Lucha. „Es ärgert mich, dass in einer Zeit, in der es noch gar nicht nötig ist, die Finanzierungsfrage so in den Mittelpunkt gestellt wird, während der eigentliche Erfolg, also die Umsetzung der UN-Konventionen und die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen auf der Strecke bleibt.“ Immerhin trete das Gesetz erst 2020 in Kraft, bis dahin begebe man sich auf den Weg der Umstellung, der für viele Kommunen aufgrund jahrelanger engagierter Arbeit in diesem Bereich gar nicht so weit sei. „Außerdem haben wir gegenüber dem Bund bereits ab 2017 eine Evaluationsklausel ausgehandelt, da wir die genauen Entwicklungen nicht voraussagen können. Wir haben also einen Spielraum, der es uns ermöglicht den Kommunen anfallende Mehrkosten zu vergüten, sollten welche anfallen.“

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.bundesregierung-behinderte-fuehlen-sich-vom-teilhabegesetz-bedroht.7e621c59-add2-4683-aeeb-75180e733d4b.html

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.steuerschaetzung-1-47-milliarden-euro-mehr-fuer-die-landeskasse.284d61d6-4f73-4bb7-9a36-3cdc9509c84b.html?reduced=true