Das Urteil des Verwaltungsgerichts in Sachen Buowaldstraße ist rechtskräftig. Am Montag ist die Frist abgelaufen, bis zu der ein Antrag auf Zulassung einer Berufung möglich gewesen wäre. Damit steht die Straßensperrung kurz bevor.

Sillenbuch - Es sieht so aus, als ob das letzte Kapitel einer unendlichen Geschichte bald tatsächlich zu Ende erzählt sein wird: die Geschichte von der Buowaldstraße zwischen Sillenbuch und dem Stuttgarter Osten. Der Abschnitt durch den Wald wird schon bald endgültig gesperrt.

 

Dass Autofahrer auf dem Sträßchen nichts mehr zu suchen haben sollen, hatte der Gemeinderat 2012 beschlossen. Die rot-weißen Schranken waren bereits angebracht, mussten aber wieder geöffnet werden. Der Grund war die Klage eines Bürgers gegen die Stadt. Ende April hatten sich die Parteien vor dem Verwaltungsgericht getroffen. Der Sillenbucher, der an der Kernenblickstraße wohnt, sah durch die Sperrung vor allem sein Recht auf Straße beschnitten. Die Richter konnten dieser Argumentation nicht folgen und gaben der Stadt Stuttgart recht.

Niemand hat Rechtsmittel eingelegt

Bis 30. Mai um Mitternacht hätte die Möglichkeit bestanden, eine Zulassung der Berufung gegen das Urteil zu beantragen, erklärt Ulrike Zeitler, die Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Weil dies nicht geschehen sei, sei das Urteil rechtskräftig.

Die Straße wird vom Tiefbauamt gesperrt. Was in diesem Fall nicht aufwendig ist, da die Durchfahrtsschranken ja bereits vorhanden sind. Daniel Hartenstein vom Tiefbauamt geht davon aus, dass innerhalb von einer Woche Fakten geschaffen würden – sobald das städtische Rechtsamt grünes Licht gibt. Die Tiefbauer werden zudem zwei Schilder entfernen, die jeweils am Waldrand auf die bisher geltende Regel verweisen. Diese besagt, dass Autofahrer auf der Straße morgens gen Osten pendeln dürfen und nachmittags in die Gegenrichtung. Das ist der Kompromiss eines Jahrzehnte dauernden Streits.