Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Sperrung der Buowaldstraße verhandelt. Ein Sillenbucher hatte gegen die Stadt geklagt. Er will die Sperrung nicht akzeptieren, doch er muss vermutlich.

Klima & Nachhaltigkeit: Judith A. Sägesser (ana)

Sillenbuch - Stefan Häussler möchte es wenigstens versucht haben. Er steht auf den Flur des Verwaltungsgerichts an der Augustenstraße, eine Stunde hat die mündliche Verhandlung gedauert. Stefan Häussler hat die Stadt verklagt, weil sie die Buowaldstraße sperren will. Dass er am Morgen über eben diese Straße zum Gericht gefahren ist, versteht sich von selbst.

 

Noch kann er das, noch gilt die Morgen-und-Abend-Regel: Pendler dürfen morgens von Sillenbuch gen Stuttgart-Ost und am Abend in die andere Richtung fahren. In der restlichen Zeit gehört die Straße Fußgängern, Radlern und dem Waldgetier. Ein Kompromiss, der aus einem jahrelangen Streit um eine Komplettsperrung resultierte. 2012 haben die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik – eine öko-soziale Mehrheit – schließlich beschlossen, dass die Straße für den Verkehr gesperrt werden soll. Zwischenzeitlich war die Buowaldstraße dicht, dann kam die Klage. Und solange über die nicht entschieden ist, gilt die alte Regelung.

Das Urteil kommt schriftlich

Der Sillenbuch Kläger Stefan Häussler rechnet sich nach der Stunde vor Gericht kaum mehr Chancen darauf aus, dass es beim Status quo bleibt. Die Vorsitzende Richterin Annegret Pelka hatte durchscheinen lassen, dass die Argumentation wenig erfolgsversprechend sei. Das Urteil werde schriftlich zugestellt.

„Wir wollten es einfach auf den Prüfstand stellen“, sagt Stefan Häussler. Die Argumente gegen die Sperrung sind nicht allein seine. Es gebe eine Gruppe, die sich für die Klage zusammengetan habe. „Es gibt viele Betroffene“, sagt er. Er habe sich bereit erklärt, vorne hinzustehen. „Die Leute müssen sich selber drum kümmern, weil die Stadt nichts für sie tut“, sagt er.

Im Wesentlichen geht es Stefan Häussler um zweierlei: Zum einen sieht er sein Recht auf Straße verletzt. Zum anderen befürchtet er, dass Pendler aus Alt-Sillenbuch künftig über die Kernblickstraße – an der er wohnt – zur Kirchheimer Straße fahren.

Kein Recht auf Straße

Beides überzeugte die Verwaltungsrichter nicht. Die Straße erscheine verzichtbar. „Ich gebe ja zu, dass das ungeheuer praktisch ist, dass ist aber ein anderer Gesichtspunkt“, sagte die Vorsitzende Richterin Pelka. Laut Gesetz habe niemand „das Recht auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs“, sagte sie. Und ihr Kollege, Richter Wolfgang Kern, wies den Kläger darauf hin, dass ein gewisses Verkehrsaufkommen in einem Wohngebiet zumutbar sei. „Es liegt in der Natur der Sache, dass die Leute da auch rausfahren müssen“, sagte er. „Langer Rede, kurzer Sinn“, sagte die Vorsitzende Richterin, „wir haben erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Klage“.

Ein Umstand, den der Rechtsanwalt Hermann Gommel nicht nachvollziehen kann. Er verwies unter anderem darauf, dass der Bezirksbeirat Sillenbuch mehrheitlich gegen eine Sperrung des Sträßchens gestimmt habe, die Stadträte hätten die Bezirkskollegen – und damit die Bürger – übergangen. „Das ist für das Demokratieverständnis der Leute nicht gerade förderlich“, sagte Hermann Gommel.