Die Fast-Food-Kette Burger King hat dem Lizenznehmer Yi-Ko fristlos gekündigt. Damit sind 3000 Beschäftigte zwischen die Fronten geraten. Der Fall offenbart die gravierenden Schwachstellen des Franchisesystems in der Fast-Food-Branche.

Plötzlich hat die seit Monaten wegen Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte am Pranger stehende Yi-Ko Holding angeblich sogar ihr Herz für die Beschäftigten entdeckt. „Es geht um 3000 Arbeitsplätze und eine in kurzer Zeit drohende Insolvenz“, sagt ein Yi-Ko-Anwalt. Er und seine Kollegen wollten noch am Donnerstag bei einem deutschen Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Burger King beantragen. Ziel ist es, die fristlose Kündigung der zweitgrößten Schnellrestaurantkette gegen ihren in Deutschland größten Franchisenehmer Yi-Ko aufzuheben. Burger King beliefert ab sofort deren 89 Burgerfilialen nicht mehr mit Ware.

 

Noch werden dort Burger gebraten, aber schon am Wochenende könnte damit Schluss sein, wenn die Gerichte nicht rasch im Sinne von Yi-Ko handeln. Der Burger-Krieg ist auch in der mit einem schlechten Sozialimage kämpfenden Fastfood-Branche einzigartig. „3000 Leute geraten zwischen die Fronten zweier sich streitender Unternehmen und werden nun in Geiselhaft genommen“, kritisiert Guido Zeitler, der bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) den Bereich Systemgastronomie leitet. Er kennt die Verhältnisse bei den von Yi-Ko gemanagten Burger-King-Filialen wie kaum ein anderer: Betriebsräte und erkrankte Mitarbeiter gefeuert, illegale Dumpinglöhne gezahlt und diese nicht einmal fristgerecht, Arbeitsgerichtsprozesse ohne Ende, zählt der Gewerkschafter die Missstände auf. Im Frühjahr hatte dann auch noch ein mit versteckter Kamera drehendes Team des Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff Hygienemängel in Yi-Ko-Filialen aufgedeckt. Unter anderem wurde altes Gemüse mit einem neuen Zeitstempel umetikettiert und wieder frisch gemacht.

Yi-Ko, die Firma der beiden Unternehmer Ergün Yildiz und Alexander Kolobov, sei schon ein sehr extremer Fall, betont Zeitler. Für gefährdet hält er allerdings die ganze Franchise-Branche. Markenfirmen wie Burger King ziehen sich bei diesem Modell aus dem operativen Geschäft zurück. Sie beliefern die an Partner wie Yildiz und Kolobov verkauften Filialen mit Ware und sorgen optisch für einen homogenen Markenauftritt. Der große Rest liegt dann in der Verantwortung der Franchisenehmer, mit der es jedoch manchmal nicht weit her ist. Der Spielraum, Geld zu verdienen sei gering, sagt Zeitler. Die Pachten für die Filialen seien fix, ebenso die Kosten für geliefertes Fleisch und Gemüse. Dazu kommen verbindliche Gebühren für Werbung. Zugleich will der Franchisenehmer verdienen und der Franchisegeber mehr Geld sehen, als es unter eigener Regie möglich wäre. Das gehe dann eben oft zwangsläufig auf Kosten der Belegschaft.

Der Lizenznehmer wehrt sich

Der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) widerspricht. „Es ist nicht das System, es ist Yi-Ko“, sagt eine BdS-Sprecherin. Zustände wie dort habe sie noch nie erlebt. Der BdS habe selbst schon mehrmals vergeblich an den Franchisenehmer appelliert, sich an bestehende Gesetze zu halten. Als Reaktion folgte der Austritt der Holding aus dem Verband und damit aus dem Zwang zur Tarifbindung bis Ende März 2015. Die drastischen Vorfälle in den Yi-Ko-Filialen seien geeignet, den Ruf einer ganzen Branche zu ruinieren, stellt der BdS klar. Das sieht man auch bei anderen Systemgastronomen so. „Yi-Ko tut keinem gut“, grummelt ein Konkurrent. Die am Mittwoch bekannt gewordene fristlose Kündigung des Geschäftspartners durch Burger King findet der BdS mutig und konsequent – in der Branche ist sie bislang einzigartig.

Burger King riskiert dabei fraglos das Aus für 89 Filialen, ein Siebtel der gesamten bundesweiten Präsenz sowie darauf entfallende Umsätze und Gewinne. Zum anderen halten es Experten für durchaus wahrscheinlich, dass sich Yi-Ko mit der einstweiligen Verfügung vor Gericht durchsetzen kann. Immerhin geht es um die Existenzen von mehreren Tausend Beschäftigten. Ob die von Burger King für die Kündigung vorgebrachten Gründe dann in einem Hauptsacheverfahren Bestand haben, kann derzeit niemand seriös abschätzen.

Die Beschäftigten brauchen eine Lösung

Wenn der Streit wirklich bis in letzter Instanz vor Gericht ausgefochten wird, sind die Jobs verloren. Darüber macht sich Zeitler keine Illusionen. Es sei eine verzwickte Situation. Einerseits freut sich der Gewerkschaftler, dass jemandem wie Yi-Ko das Handwerk gelegt wird. Andererseits habe Burger King jetzt „die große Keule“ ausgepackt und drohe das Kapitel Yi-Ko auf dem Rücken der Beschäftigten zu erledigen. „Wir brauchen eine Lösung, bei der die Betriebe offenbleiben“, sagt Zeitler und appelliert ohnmächtig an Burger King, eine geordnete Übergabe der Restaurants sicher zu stellen. Am Ende müsse der Streit wohl mit Geld gelöst werden, schätzt ein Insider. Sowohl für Yi-Ko als auch für Burger King stehe viel auf dem Spiel. Der Restaurantkette werde wohl letztlich nichts anderes übrigbleiben, als den Franchisevertrag zurückzukaufen und die Filialen wieder selbst zu betreiben oder einen anderen Franchisenehmer dafür zu begeistern. Das könnte teuer werden.

Seine Mandanten hätten keine Absicht zu verkaufen, stellt ein Yi-Ko-Anwalt klar. Der Vertrag mit Burger King sei erst 2013 geschlossen worden und habe zehn Jahre Laufzeit. Man werde die Partnerschaft vor Gericht durchsetzen. Schließlich habe Yi-Ko eine soziale Verantwortung für 3000 bislang zufriedene Mitarbeiter, spricht der Rechtsanwalt ins Telefon. Ob er bei diesen Worten rot im Gesicht wird, sieht man leider nicht.