Immer wieder werden in Stuttgart Menschen mit Kaffeebecher in der Hand an der Bushaltestelle stehen gelassen, weil der Busfahrer sie nicht mitnehmen will. Aber darf der das überhaupt und wie ist das in der Stadtbahn?

Stuttgart - Wer kennt es nicht? Morgens den Wecker ein mal zu oft auf Schlummern gestellt oder unter der Dusche mal wieder getrödelt und schon wird es knapp mit der Zeit. Wie gut, dass man sich in Stuttgart die morgendliche Koffeindosis im typischen Pappbecher auf dem Arbeitsweg besorgen kann.

 

Wer allerdings mit Bus und Bahn unterwegs ist, könnte dabei Probleme bekommen, denn immer wieder kommt es vor, dass Fahrgästen mit Kaffeebecher in der Hand der Zutritt zum Bus verweigert wird. Das kann einen ärgern, ist aber rechtens.

„In den Beförderungsbedingungen ist es nicht explizit ausgeschlossen zu essen und zu trinken“, erklärt eine Sprecherin der Stuttgarter Straßenbahnen AG. „Keiner hat etwas gegen den Schluck Wasser oder das Baby, das an der Brezel lutscht.“ Anders sei das hingegen bei geruchsintensiven, tropfenden oder heißen Lebensmitteln und dazu gehört nun mal auch der Kaffee.

Im Bus hat der Fahrer die Entscheidungshoheit. Beschließt er, einen Gast nicht mitnehmen zu wollen, weil dieser ein nicht verschlossenes Heißgetränk bei sich hat, darf er das. In der Bahn ist das ähnlich. Zwar sind die Fahrkartenkontrolleure nicht explizit dazu angehalten, nach Kaffeebechern Ausschau zu halten, aber auch sie dürfen theoretisch einen Gast der Bahn verweisen.

Auf Nummer sicher geht man beim Bus- und Bahnfahren also immer dann, wenn man Rücksicht auf die anderen Fahrgäste nimmt. Und wer hat schon Lust den Kaffee des Sitznachbarn bei einer Vollbremsung auf dem Schoß zu haben oder ihm beim Essen zuzusehen? Auf die Koffeindosis für unterwegs muss man aber trotzdem nicht verzichten, zum Beispiel mit sicher verschließbaren Thermobechern, den man in der Tasche transportieren kann. Und mit denen tut man nicht nur dem Busfahrer, sondern auch der Umwelt einen Gefallen.