Bei der „Catch-and-Release-Fischerei“ werden große Fische nur fürs Foto gefangen und dann verletzt wieder ins Wasser geworfen. Am Dachswaldsee in der Ortenau nahe Lahr gibt es offenbar solche Fälle. Die Staatsanwaltschaft Offenburg ermittelt.

Baden-Württemberg: Heinz Siebold (sie)

Ortenau - Hobbyangler sind an Teich und Fluss eigentlich Waidmänner wie die Jäger im Wald. Wer fischt, zieht den Fang aus dem Wasser und verzehrt ihn oder gibt ihn jemand, der ihn verzehren will. Vorausgesetzt, der Fisch ist groß genug. Das ist der Normalfall. Doch es eine ganz spezielle Sorte von Petrijüngern, denen es darum geht, wer den Größten hat. Und einige davon ziehen den Fisch mit dem Haken im Maul aus dem See, lassen eine Serie von Fotos oder ein Video machen – und werfen das verletzte und halbtote Tier wieder ins Wasser zurück. „So etwas verstößt gegen das Tierschutzgesetz“, betont Michael Seifert, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Offenburg.

 

Die Ortenauer Strafverfolger müssen sich derzeit exakt mit einem solchen Fall der landläufig so genannten Tierquälerei befassen. Direkt an der Autobahn A 5, nördlich der Ausfahrt Lahr und am Rande des dortigen Flugplatzes gelegen, liegt der acht Hektar große Dachswaldsee. Bis zu 30 Kilogramm schwere Karpfen, dazu Störe, Waller, Hechte, Schleien und andere Fische tummeln sich in dem „Playlake“. Mit diesem Begriff wirbt der Seebesitzer, der das Areal eingezäunt hat und für das Angeln Gebühren nimmt. „Es hat sich ein makabrer Tourismus entwickelt“, sagt Staatsanwalt Siefert. Aus dem gesamten Bundesgebiet und aus dem Ausland sind Angler angereist, um nach der beschönigend so genannten Methode „Catch and Release“ – fangen und wieder freilassen – einen Fang dokumentieren zu lassen.

Die Angeber interessieren sich nicht für die Fische

Dass die kapitalen Brocken bei diesem Prozedere von den scharfen Fanghaken verletzt und ihre Organe geschädigt werden, juckt die Angeber anscheinend nicht. Das Veterinäramt des Landkreises Ortenau hat jedenfalls eindeutig klargestellt, „dass durch das Angeln, das allein dem Ziel dient, große Fische zum Zweck von Fotos oder Videoaufnahmen zu fangen, den gefangenen und dann auch noch unnötig lange in der Luft hochgehaltenen Fischen auf jeden Fall ohne vernünftigen Grund unnötige Schäden zugefügt werden“. Die internationale Anglerszene in dieser Frage freilich uneins, es gibt Länder wie Slowenien und Spanien, da ist Catch and Release ein blühendes Geschäft, in Deutschland wird das Verbotene klammheimlich betrieben, dass es auffliegt, ist nicht die Regel.

Es gibt sogar Behauptungen, das Zurücksetzen sei unproblematisch und schonender als das Töten, der Fisch empfinde sowieso keinen Schmerz. Es gibt Haken ohne Widerhaken und eigens entwickelte Gerätschaften, um den Fisch leichter vom Haken befreien zu können, es gibt eine Reihe von Anglerforen im Internet und Magazine am Kiosk, die sich mit Rekorderlebnissen überbieten. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg distanziert sich von der Catch-and-Release-Methode ohne Einschränkung. „Es gibt keinen vernünftigen Grund, etwas zu tun, worunter Tiere leiden“, sagt der Leiter der Landesgeschäftsstelle, Reinhart Sosat. Leider trete die Catch-and-Release-Szene sehr lautstark und offensiv auf. „Die bringen die ganze Angelei in Verruf“.

Die Staatsanwaltschaft prüft die Vorgänge

Nun will also die Staatsanwaltschaft Offenburg – nach Hinweise aus der Öffentlichkeit – die Vorfälle am Dachswaldsee prüfen. Allerdings klagt die Polizei, sie habe große Schwierigkeiten mit der exakten Beweisführung. Schließlich muss jedem Täter seine Tat mit Tag und Uhrzeit nachgewiesen werden, bei einer geheim am See ausgeübten Tat ist das nicht einfach.

Weil einige Angeber indes mit ihrem dicken Fang in öffentlich zugänglichen Internetforen geprahlt haben, ist es dann wohl doch gelungen, einige Übeltäter zu identifizieren. Nun muss – wenn die Polizeiakten bei der Staatsanwaltschaft komplett mit Schlussbericht übergeben wurden, geprüft werden, ob die Beweise für eine Anklage ausreichen. Möglich ist auch, dass Verfahren gegen die Leistung einer Geldbuße eingestellt werden. Über Einzelheiten will die Staatsanwaltschaft jetzt noch nicht sprechen. Auch gegen den Eigentümer des Dachswaldsees wird ermittelt. Ärger wird er zudem von anderer Seite bekommen. Weil er peu à peu ohne Baugenehmigung eine regelrechte Campingsiedlung von Hütten und Wohnwagen an dem ehemaligen Baggersee errichtet und für das Angelgeschäft keinen Gewerbeschein hat, muss sich die Stadt Lahr darum kümmern. Die scheut allerdings den langen Rechtsweg und will eine schnelle „einvernehmliche Lösung“ durch Gespräche erreichen.