Die Ermittlungen gegen den CDU-Bewerber für die Oberbürgermeisterwahl, Andreas Renner, sind eingestellt worden. Er muss 4000 Euro bezahlen.

Stuttgart - Andreas Renner bleibt im Rennen um den Kandidaten der Stuttgarter CDU für das Amt des Oberbürgermeisters. Er werde am Samstag auf dem Mitgliederparteitag in Degerloch gegen seinen Konkurrenten, den parteilosen Werbeprofi Sebastian Turner, antreten, so Renner am Mittwoch auf einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz.

 

Zuvor hatte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass das Verfahren gegen den früheren OB von Singen wegen Titelmissbrauchs, wegen Geringfügigkeit und gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werde. Renner habe in seiner Vita den nicht existenten Titel „Master of Governmental Management“ unbefugt aufgeführt und sich damit strafbar gemacht. Das Verschulden ist jedoch als gering eingestuft worden, so gelte die Angelegenheit mit der Zahlung der Geldauflage als erledigt. Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung hat Renner bereits die Summe von 4000 Euro an die Olgälestiftung für krebskranke Kinder überwiesen.

Ein sichtlich mitgenommener Renner erklärte bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz, er sei froh und dankbar, dass die Staatsanwaltschaft vor dem Wahlparteitag Klarheit geschaffen habe. Ohne die Zahlung der Geldauflage hätte er, um seine Unschuld beweisen zu können, ein vertieftes und langwieriges Ermittlungs- und Gerichtsverfahren durchstehen müssen. „Der Beschluss der Staatsanwaltschaft lässt keine Interpretationsspielräume offen“, erklärte der frühere Landessozialminister. Sein Rechtsanwalt Max Klinger betonte, für seinen Mandanten gelte nach der Einstellung des Verfahrens auch weiterhin die „Unschuldsvermutung“. Bezüglich der Erwähnung des Titels auf seinem Werbeprospekt für die CDU-Basis sagte Renner, er habe lernen müssen, dass eine Betitelung „eine verwechslungsfähige Bezeichnung sein kann“ – auch wenn der akademische Grad Master erst seit 1992 geschützt sei. Der 52-Jährige hat zwischen 1992 und 1993 einen Kurs an der Führungsakademie des Landes belegt und dies im Lebenslauf mit dem Titel geschmückt. Renner spricht von einem „dummen“ Übersetzungsfehler; sein Anwalt sagte, so, wie der Abschluss bezeichnet werde, habe er „keine Täuschungsqualität“.

Umfrage spricht nicht für Renner

Gleichzeitig ließ Renner keinen Zweifel daran, dass er parteiinterne Gegner für diesen „Versuch der Kriminalisierung“ verantwortlich macht. Die Auseinandersetzung in der CDU um die OB-Kandidatur habe zuletzt eine neue Qualität erreicht: „Es gab zuletzt vermehrt Anzeichen für die Verunglimpfung meiner Person.“ Dazu zählt Renner etwa anonyme Hinweise aus seinem derzeitigen beruflichen Umfeld: „Da wurden etwa dubiose ehemalige EnBW-Manager zitiert.“

Die Spitzen der Kreispartei und der Gemeinderatsfraktion, bekanntlich eher dem Turner-Lager zuzuordnen, zeigten sich erleichtert über die Einstellung des Verfahrens. Der CDU-Vorsitzende Stefan Kaufmann ließ ausrichten, damit sei „die Angelegenheit für mich erledigt“. Der Chef der Ratsfraktion, Alexander Kotz, erklärte, er sei froh, dass es keine Hängepartie gegeben habe. Auch für ihn sei das Thema nun abgeschlossen: „Wir müssen abwarten, wie die Parteimitglieder das am Samstag bewerten.“ Die Kulturbürgermeisterin Susanne Eisenmann, eine erklärte Unterstützerin Renners, bekundete ihren Respekt davor, dass der Bewerber die Geldauflage der Staatsanwaltschaft akzeptiert habe.

Unterdessen sieht eine von Renners Rivalen Sebastian Turner privat in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage einen CDU-Kandidaten bei der OB-Wahl derzeit nur auf Platz zwei hinter dem designierten Bewerber der Grünen, Fritz Kuhn. Laut der Agentur dapd, die über die in der Bildzeitung veröffentlichte Umfrage berichtet, liegt der Auftraggeber knapp vor Renner, der jedoch bei den CDU-Anhängern beliebter ist als der parteilose Werbeprofi. Bei SPD und Grünen ist es andersherum. Nicht berücksichtigt ist allerdings der SPD-Kandidat, der erst noch benannt werden muss.

Anmerkung: In einer früheren Version des Textes haben wir einen fehlerhaften Titelnamen angegeben. Wir haben das korrigiert.