Sie haben leckere Sandwiches zubereitet und Hungerlöhne erhalten. Jetzt steht der Chef einer Fastfoodkette aus dem Raum Villingen-Schwenningen wegen Lohnwucher vor dem Konstanzer Landgericht.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Konstanz - Es war im Frühjahr 2011, da hat Karsten B. der Lokalzeitung ein ausführliches Interview gegeben. Das, was eine bekannte Fast-Food-Kette Franchisenehmern wie ihm auferlege, wetterte er, seien Knebelverträge. Da mache er nicht mehr mit. In der Folge firmierten seine fünf Lokale im Dreieck zwischen Tuttlingen, Rottweil und Villingen-Schwenningen unter dem neuen Signet „Mr. Sub“.

 

Vielen Mitarbeitern dürften bei dieser Klage ihres ehemaligen Chefs die Tränen in den Augen gestanden haben. Wenn stimmt, was die Konstanzer Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift zusammengetragen hat, dann waren nämlich sie es, die unter Knebelveträgen gelitten haben dürften. Wer bei Karsten B. arbeiten wollte, der habe zuerst ein unentgeltliches Praktikum ableisten müssen, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt bei der Verlesung der Anklageschrift. Ein unbezahlter Schnuppertag sei zulässig. Doch bei Karsten B. war die Praxis eine andere: Zwei Wochen seien das Mindeste gewesen, vier Wochen die Regel, doch manchmal sei auf acht Wochen verlängert worden, erklärte ein 35-jähriger Mann, der zeitweise für Karsten B. als Geschäftsführer fungiert haben soll.

Gehälter jenseits der Grenze zur Sittenwidrigkeit

Offiziell ist der 35-Jährige ein Mitangeklagter. Doch ebenso dürfte er als einer der mehr als 150 Geschädigten gelten. Auch er habe am Anfang ohne Lohn gearbeitet, obwohl er als Hotelfachmann nach einer Woche allein seine Schicht bewältigt habe. Nach vier Wochen habe er dann seinen Vertrag als Schichtleiter bekommen. Der Lohn: 1200 Euro brutto. Die Gehälter hätten jenseits der Grenze zur Sittenwidrigkeit gelegen, so der Oberstaatsanwalt.

Lohnwucher lautet deshalb einer seiner Vorwürfe. In den Jahren 2006 bis 2011 hätten sich Karsten B. und seine mitangeklagte Ehefrau, die für die Lohnbuchhaltung verantwortlich gewesen sein soll, auf Kosten ihrer Mitarbeiter um mehr als 250 000 Euro bereichert. Das Wohnhaus des Paars war frisch renoviert, im Hof standen ein Jeep und ein Porsche. In den Urlaub ging es mit einem Acht-Meter-Wohnmobil.

Kekse angebrannt? Das kostet Strafe

Dazu hätten die beiden auch systematisch Strafzahlungen ihrer Mitarbeiter kassiert. Einen besonders krassen Fall schilderte der Oberstaatsanwalt: So habe eine Auszubildende 30 Euro zahlen müssen, weil sie Cookies hatte anbrennen lassen. Die Rechtmäßigkeit dieser Strafzahlung habe sie mit ihrer Unterschrift bestätigen müssen. Dabei war, wie auch der Chef wusste, die Zeitschaltuhr im Backofen kaputt gewesen.

„Wieso lassen Mitarbeiter so etwas mit sich machen?“, fragte der Vorsitzende Richter immer wieder in die Runde. Es sei ein perfides Spiel mit der Angst gewesen, erklärte der 35-Jährige – „Angst vor dem System, vor dem Chef, vor der Arbeitslosigkeit und davor, in der Gosse zu landen“. Offenbar hat der Hauptangeklagte schon bei der Auswahl seiner Mitarbeiter darauf geachtet, dass sie nicht zu selbstbewusst waren: Bevorzugt habe er Langzeitarbeitslose, berufsunerfahrene und psychisch schwache Personen eingestellt, heißt es in der Anklageschrift. Viele hätten bei Vertragsabschluss schon unbemerkt eigene Kündigungsschreiben signiert, mit denen sie bei Bedarf unter Druck gesetzt werden sollten. Wo solche Papiere nicht vorgelegen hätten, seien die Betroffenen mitunter im Büro festgesetzt worden, damit sie die geforderte Unterschrift leisteten. Erpressung und Nötigung lauten weitere Tatvorwürfe.

Stundenlohn von 4,41 Euro

Der Verteidiger des 47-jährigen Hauptangeklagten wies besonders den Wuchervorwurf zurück. Es gebe im Raum Villingen-Schwenningen keinen ortsüblichen Lohn in der Systemgastronomie. Die Berechnungen seien deshalb falsch. Der Oberstaatsanwalt bezeichnete diese Ausführungen in Anbetracht von Stundenlöhnen von 4,41 Euro und weniger als „schönes Werk juristischer Prosa“.

Der Prozess ist auf fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird Mitte Dezember erwartet – wenn es nicht vorher zu einer Verhandlungslösung kommt. Das Gericht zeigte sich dazu bereit, nicht aber der Oberstaatsanwalt. Auch wenn die Taten länger zurücklägen, will er dem Hauptangeklagten für ein Geständnis keine Bewährungsstrafe anbieten. Der schweigt bisher.