Costa Concordia Singener Anwalt vertritt sechs der Opfer
dpa/lsw, 08.02.2012 08:30 Uhr
Mitte Januar war die "Costa Concordia" vor der toskanischen Küste gesunken. Foto: dpa
Mitte Januar war die "Costa Concordia" vor der toskanischen Küste gesunken. Foto: dpa
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Singen - 11.000 Euro Entschädigung sollen Passagiere des havarierten Kreuzfahrtschiffes „Costa Concordia“ bekommen - eine zu geringe Summe, sagt der Rechtsanwalt Andreas Widmann aus Singen (Landkreis Konstanz). Der Jurist vertritt sechs Mandanten aus ganz Deutschland, die Ansprüche gegen die Reederei Costa Crociere geltend machen. Rund 14 weitere Überlebende des Schiffunglücks hätten sich bei ihm gemeldet, wollten aber mit rechtlichen Schritten noch warten.

Manche Opfer hätten bei dem Unfall unter Todesangst gelitten, andere seien entspannter mit der Situation umgegangen. „Wir müssen daher jeden Fall individuell betrachten“, sagte Widmann der Nachrichtenagentur dpa in Konstanz. So sei die angebotene Entschädigung für eine Person, die keine bleibenden körperlichen oder seelischen Schäden durch das Unglück davontrage, durchaus angemessen.

Zum materiellen Schaden kommt die psychische Belastung

Anders liege der Fall beispielsweise bei einer schwangeren Mandantin: „Die Frau hatte nicht nur Angst um ihr eigenes Leben, sondern auch davor, dass dem Ungeborenen etwas passiert“, sagt Widmann. „Da würde ich jetzt nicht ohne weiteres sagen, nehmen Sie die 11.000 Euro.“ Im Einzelfall könnten 15.000 Euro Schmerzensgeld zusammenkommen - zusätzlich zum entstandenen materiellen Schaden. „Es gibt Leute, die haben ihre beste Kleidung mitgenommen.“

Das Ziel sei zunächst eine außergerichtliche Einigung, eine Klage sieht Widmann als „ultima ratio“. Eine Sammelklage, wie sie derzeit unter anderem von einer italienischen Verbraucherorganisation in den USA angestrebt wird, sei nach deutschem Recht aber nicht möglich. Widmann würde seine Mandanten in einer Streitgenossenschaft vertreten - das heißt, in einem Verfahren mit einem Aktenzeichen, in dem aber jeder Mandant seine Ansprüche einzeln geltend macht.

Kritik äußerte Widmann an der Kommunikation mit der Reederei. Zwar habe das Unternehmen in einem ersten Schreiben die Haftung anerkannt und sei auf die Passagiere zugegangen. Auch eine Hotline sei eingerichtet worden. „Jetzt sagen sie aber nichts mehr, es geht alles über Italien“, sagt er. „Das finde ich nicht mehr so top professionell.“

 

Kommentare (1)
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FEB
08
Hans-Stefan Hudak, 13:50 Uhr

Costa Concordia

11.000,-€ sind doch nur Peanuts für die Costa-Reederei, die zu einem amerikanischen Konzern gehört. Die Schmerzensgeldsumme plus Schadensersatz sollte wesentlich höher ausfallen. Aber das ist nur eine Seite der Medallie. Wichtiger ist eine internationale Gesetzgebung für die Kreuz- und Passagierschiffahrt. Dazu gehören u.a. eine vorgeschriebene Anzahl und Art der Rettungsmittel, entsprechend der zugelassenen Personenanzahl für das jeweilige Schiff. Diese müssen aber auch für ungeübte Passagiere problemlos erreichbar sein. Die Zugangswege müssen deshalb auch über eine vorgeschriebene Mindestbreite verfügen. Es ist wichtig, auch die Stabilität von Kreuzfahrern und Passagierschiffe im Havariefall zu verbessern. Dazu müssen natürlich auch die Bauvorschriften geändert werden. Es sollten mehrere Längstschotten, ähnlich, wie bei einem Kriegsschiff, bei Passagierschiffen pflicht werden. Im vorliegenden Fall kann man nur von Glück reden, daß das Schiff im Flachwasser kenterte. Im tiefen Wasser wäre das Schiff durchgekentert, d.h. es wäre mit den Aufbauten komplett unter Wasser gewesen, und dann wäre bei der großen Personenanzahl eine viel größere Zahl von Opfern zu beklagen gewesen. Die Mannschaften müssen die Sicherheits- und Rettungsübungen regelmäßig absolvieren. Diese Übungen sollten dann in unregelmäßigen Abständen von einem Schiffssicherheitskomitee abgenommen werden. Und letztlich muß die Gigantomanie bei Kreuzfahrtschiffen beendent werden

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