Das Oberlandesgericht Stuttgart untersagt der Stadt Crailsheim, ihr Stadtblatt als breit berichtende Wochenzeitung herauszugeben.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Crailsheim - Wie eine maue Druckauflage gesteigert werden kann, darüber wird in vielen deutschen Verlagshäusern gegrübelt. Wohl denen, die das mit einem simplen Heben des Arms erreichen. So wie die Gemeinderäte der 34 000 Einwohner zählenden Stadt Crailsheim. Sie haben im vergangenen Sommer beschlossen, das von der Verwaltung herausgegebene, bei 4200 Abonnenten stagnierende „Stadtblatt“ von Januar 2016 an zwecks größerer Durchschlagskraft kostenlos an alle Haushalte verteilen zu lassen. Jetzt liegt die Donnerstagsauflage bei 17 000 Exemplaren. Wie sich das rechnen soll – noch 2014 musste das Druckerzeugnis mit rund 150 000 Euro aus der Stadtkasse bezuschusst werden –, liegt im Dunkeln.

 

Was die Gemeinderatsfraktionen freut, die das Kommunalblatt eifrig als Sprachrohr nutzen, erzürnt die Neue Pressegesellschaft Ulm, Herausgeberin der „Südwest Presse“ und des „Hohenloher Tagblatts“ (Druckauflage: 15 400). Der Ulmer Geschäftsführer Thomas Brackvogel sieht die Crailsheimer Tochtergesellschaft geschädigt, und das mit Hilfe öffentlicher „Quersubventionierung“. Dabei, betont Brackvogel, störe ihn nicht eigentlich die Wandlung des „Stadtblattes“ zum Gratismedium, sondern dessen Marktauftritt als umfänglich berichtende Wochenzeitung mit Wirtschafts-, Vereins- und Kulturnachrichten.

Das Stadtblatt gibt es seit 1968

Aufmerksame Leser des Kommunalblatts beobachten den Ausbau des redaktionellen Teils schon seit 2003. Damals wechselte der 1982 mit dem Wächterpreis dekorierte Journalist Knut Siewert, gewürdigt übrigens für Berichte über die „kommunalpolitische Selbstherrlichkeit in einer kleinen Stadt“, von der Lokalredaktion des „Hohenloher Tagblatts“ zur Rathausredaktion. Die Berichtsinhalte des schon 1968 ins Leben gerufenen Kommunalblatts wuchsen also, und gar nicht mal schlecht, heißt es. Die „Südwest Presse“ ertrug, dass die Stadtzeitung nebenher fleißig Anzeigen einsammelte. Die Gratisverteilung stelle nun aber eine „neue Dimension“ des Rechtsbruchs dar, heißt es in Ulm. Die Zeitungsgruppe erwirkte ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Stadtspitze – erst beim Landgericht Ellwangen, das die Eilbedürftigkeit der Sache nicht erkennen wollte, und schließlich beim Oberlandesgericht Stuttgart.

In dieser Woche hat der für Pressesachen zuständige 4. Zivilsenat am OLG der Klägerin recht gegeben. Das „Stadtblatt“ überschreite die Einhaltung der gesetzlichen Zuständigkeitsgrenzen, so die Begründung (Aktenzeichen 4 U 167/15). Aus Artikel 5 des Grundgesetzes folge das Gebot der Staatsfreiheit der Presse; öffentlich-rechtliche Körperschaften dürften Druckwerke grundsätzlich nur herausgeben, „soweit sie damit ihre öffentlichen Aufgaben erfüllen oder in zulässigem Umfang Öffentlichkeitsarbeit betreiben“. Bei der Beweiserhebung spielte auch ein Interview des Crailsheimer Oberbürgermeisters Rudolf Michl (SPD) eine Rolle, der ausführt, er nutze das „Stadtblatt“ als kommunalpolitisches Instrument.

Die geprüften Ausgaben enthalten Graubereiche

Ein OLG-Sprecher präzisiert, das Landgericht Ellwangen müsse nun in einem Hauptsacheverfahren – der Termin steht noch nicht fest – detailliert festlegen, was das „Stadtblatt“ künftig berichten dürfe und was nicht. Es gebe darin sowohl erlaubte als auch klar verbotene Inhalte wie etwa „der gesamte Bereich der Wirtschaftsberichterstattung oder die tagesaktuelle Berichterstattung“. Und dann sei da noch ein „Graubereich“, der zum Beispiel den Abdruck von Vereins- oder Kirchennachrichten betreffe.

Der OB Michl warnt schon einmal: Sollte die Berichterstattung des „Stadtblatts“ stark eingeschränkt werden, „sehen wir die Entfaltung des ehrenamtlichen Engagements stark beeinträchtigt“. Die Auflageerhöhung des „Stadtblatts“ solle helfen, die „gesamte Bevölkerung“ wieder „ins Boot zu holen“. Schließlich liege die Wahlbeteiligung in einigen Bezirken mittlerweile bei teilweise unter 20 Prozent.

Der Verlagsgeschäftsführer verteidigt die Redaktion

Die Kritik, die dabei an der Leistungsfähigkeit der örtlichen Lokalzeitung mitschwingt – nicht die Politik ist schuld an der Wahlbeteiligung, sondern ihre ungenügende mediale Abbildung –, will Verlagschef Thomas Brackvogel so nicht stehen lassen. Mit zehn festen Redakteuren sei das „Tagblatt“ „im Grundsatz gut besetzt“. Die Tageszeitung habe eine wichtige Rolle als Korrektiv der Stadtspitze . „Sie werden im ,Stadtblatt‘ keine kritische Auseinandersetzung über den Oberbürgermeister finden.“

Gut möglich, dass der Streitfall am Ellwanger Gericht nicht endgültig gelöst wird. Wenn die klassischen Lokalzeitungen weiter an Publikum und damit an Bedeutung als Vermittlerin demokratischer Belange verlören, müsse Städten und Gemeinden womöglich doch mehr Handhabe gegeben werden, sinniert der OLG-Sprecher. Ob sich der OB Michl zum bundesweiten Vorkämpfer machen will, ist noch nicht heraus. Vorerst, sagt er, sei im Rathausblatt „die Berichterstattung über die strittigen Themenkreise stark eingeschränkt“ worden.