Über das Internet hat er sich an junge Mädchen rangemacht und einige von ihnen misshandelt. Der 45-Jährige ist nun wegen sexuellen Missbrauchs zu mehr als sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Tübingen - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung von Jugendlichen hat das Landgericht Tübingen einen 45-Jährigen zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen, dass sich der Mann mit einer Lockmethode im Internet - dem so bezeichneten „Cyber-Grooming“ - das Vertrauen von 13- bis 16-jährigen Mädchen erschlich und einige von ihnen misshandelte. Das Urteil erging neben weiteren Straftaten auch wegen Verbreitung jugendpornografischer Schriften, wie eine Sprecherin des Gerichts am Abend mitteilte.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte auf zehn Jahre Haft plädiert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte kein konkretes Strafmaß gefordert. Die Plädoyers waren am Montag gehalten worden.

Dem Urteil zufolge hatte der Angeklagte zwei Jahre lang über eine Internetplattform Kontakt zu den Mädchen aufgenommen, ihnen Bilder und Videos seines Geschlechtsteils geschickt und sie zu Treffen aufgefordert. Mit fünf Mädchen kam es zu sexuellem Kontakt - oft erzwungenem Oralverkehr im Auto des Mannes. Das Vorgehen des Mannes der Kontaktsuche über das Internet wird von Medienexperten als „Cyber-Grooming“ bezeichnet.