Nach einem verlorenen Rechtsstreit über eine Sonderausstattung bei Cabrios darf Daimler bestimmte offene Modelle in Deutschland nicht mehr verkaufen. Dazu gehören bei Kunden beliebte Modelle des Konzerns.

München - Der Autobauer sei vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Woche überraschend einer Patentverwertungsgesellschaft unterlegen, sagte eine Konzernsprecherin am Freitag. Die Firma habe Daimler und den Zulieferer Lear wegen des sogenannten „Airscarf“, einer Art Nackenföhn in Cabrios, auf dem mehrere Patente liegen, verklagt und in der dritten Instanz Recht bekommen. Seit Mitte dieser Woche dürfen den Angaben zufolge keine Cabrios mit der oft bestellten Sonderausstattung in Deutschland mehr verkauft werden. Dies gelte bis zum Ablauf des Patents der Verwertungsgesellschaft im Dezember dieses Jahres.

 

Noch nicht ausgeliefert

Wieviele Fahrzeuge betroffen sind, werde noch geprüft, sagte die Sprecherin weiter. Es gehe um die offenen Modelle mit Airscarf von C- und Klasse, um S-Klasse Coupe und Cabrio sowie die Roadster SL und SLC, die noch nicht ausgeliefert sind. „Das gilt nicht rückwirkend. Es ist kein Rückruf.“ Bei den Cabrios sei der Anteil der Fahrzeuge, die mit dem Warmluftgebläse für den Hals bestellt werden, „sehr hoch“. Nach Informationen der „Automobilwoche“, die wie die „Bild“-Zeitung zuvor über den Fall berichtete, liegt der Anteil bei zwei Drittel der Bestellungen.