Daimler-Zentrale
Betriebsratswahl ist unwirksam
dpa,
03.09.2010 17:10 Uhr
Keine trüben Aussichten: das Interesse am E-Smart ist größer als erwartet. Foto: AP
Stuttgart - Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Betriebsratswahl in der Zentrale des Autobauers Daimler vom März für unwirksam erklärt. Im Wahlverfahren seien Fehler gemacht worden, sagte der Vorsitzende Richter Harald Oesterle am Freitag in Stuttgart. Mitarbeiter des Autobauers hatten die Wahl angefochten. Ob nun neu gewählt werden muss, ist offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Unternehmen und Betriebsrat können dagegen Beschwerde einlegen.
Das am 10. März gewählte Gremium kann nach Angaben des Richters bis zu einer endgültigen Entscheidung im Amt bleiben. Bereits vor dem Urnengang hatte es eine heftige juristische Auseinandersetzung um die Abstimmung gegeben. Eine Daimler-Sprecherin sagte, das Unternehmen werde zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Problem: Zuordnung der Wahlberechtigten
Das am 10. März gewählte Gremium kann nach Angaben des Richters bis zu einer endgültigen Entscheidung im Amt bleiben. Bereits vor dem Urnengang hatte es eine heftige juristische Auseinandersetzung um die Abstimmung gegeben. Eine Daimler-Sprecherin sagte, das Unternehmen werde zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Problem: Zuordnung der Wahlberechtigten
Knackpunkt in dem Streit ist die Zuordnung der Wahlberechtigten. Die leitenden Angestellten bei dem Autobauer wählen als ihre Vertretung den sogenannten Sprecherausschuss, die übrigen Mitarbeiter den Betriebsrat. Nach einer Vereinbarung zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat werden alle Mitarbeiter der Hierarchiestufe E3, was der Ebene eines Abteilungsleiters entspricht, und höher den leitenden Angestellten zugerechnet.
Diese Vereinbarung sei rechtswidrig, sagte der Richter. Zu viele Mitarbeiter seien den leitenden Angestellten zugerechnet worden und deshalb nicht zur Wahl des Betriebsrates zugelassen worden. "Bei anderer Zuordnung hätte die Wahl auch anders ausgehen können", sagte der Richter. Deshalb sei der Urnengang für unwirksam erklärt worden.
Bereits im Vorfeld der Wahl hatte die Christliche Gewerkschaft Metall versucht, die Abstimmung zu stoppen. Das Landesarbeitsgericht gab aber am Ende in letzter Minute noch grünes Licht für die Wahl. Damals hatte sich der Streit vor allem um die Zahl der zu wählenden Betriebsräte und die Zahl der Mitarbeiter in der Daimler-Zentrale gedreht. Nach Unternehmensangaben arbeiten dort gut 12 000 Menschen.
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind bei mehr als 12 000 Beschäftigten 39 Betriebsräte vorgesehen, bei weniger Mitarbeitern sind es nur 37. Der zuständige Wahlvorstand war bei der Ausschreibung der Abstimmung davon ausgegangen, dass 39 Betriebsratsmitglieder gewählt werden sollen. Diese Einschätzung hatte das Landesarbeitsgericht als zulässig bezeichnet.
Knackpunkt in dem Streit ist die Zuordnung der Wahlberechtigten. Die leitenden Angestellten bei dem Autobauer wählen als ihre Vertretung den sogenannten Sprecherausschuss, die übrigen Mitarbeiter den Betriebsrat. Nach einer Vereinbarung zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat werden alle Mitarbeiter der Hierarchiestufe E3, was der Ebene eines Abteilungsleiters entspricht, und höher den leitenden Angestellten zugerechnet.
Diese Vereinbarung sei rechtswidrig, sagte der Richter. Zu viele Mitarbeiter seien den leitenden Angestellten zugerechnet worden und deshalb nicht zur Wahl des Betriebsrates zugelassen worden. "Bei anderer Zuordnung hätte die Wahl auch anders ausgehen können", sagte der Richter. Deshalb sei der Urnengang für unwirksam erklärt worden.
Bereits im Vorfeld der Wahl hatte die Christliche Gewerkschaft Metall versucht, die Abstimmung zu stoppen. Das Landesarbeitsgericht gab aber am Ende in letzter Minute noch grünes Licht für die Wahl. Damals hatte sich der Streit vor allem um die Zahl der zu wählenden Betriebsräte und die Zahl der Mitarbeiter in der Daimler-Zentrale gedreht. Nach Unternehmensangaben arbeiten dort gut 12 000 Menschen.
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind bei mehr als 12 000 Beschäftigten 39 Betriebsräte vorgesehen, bei weniger Mitarbeitern sind es nur 37. Der zuständige Wahlvorstand war bei der Ausschreibung der Abstimmung davon ausgegangen, dass 39 Betriebsratsmitglieder gewählt werden sollen. Diese Einschätzung hatte das Landesarbeitsgericht als zulässig bezeichnet.
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