Daimler-Zentrale in Stuttgart
Gericht stoppt Betriebsratswahl
Michael Heller,
06.03.2010 13:50 Uhr
Stuttgart - Niki Sänger, Richter am Stuttgarter Arbeitsgericht, hat am Freitag eine handfeste Überraschung bereitet. Er gab dem Antrag der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Betriebsratswahlen in der Zentrale des Autokonzerns Daimler am 10. März statt. Das Unternehmen erklärte unmittelbar im Anschluss an den Beschluss, dass hiergegen Beschwerde beim Landesarbeitsgericht eingelegt werde. Hierüber muss Anfang kommender Woche entschieden werden.
Hebt das Landesarbeitsgericht den Beschluss nicht auf, dann können die etwa 12.000 Beschäftigten der Daimler-Zentrale am nächsten Mittwoch keinen neuen Betriebsrat wählen; die Wahl wird dann bis zur Klärung der strittigen Sachverhalte aufgeschoben. Möglicherweise steht die Belegschaft der Zentrale nach dem 31. Mai ohne Betriebsrat da; dann endet nach dem Gesetz das Mandat des amtierenden Gremiums. Das Unternehmen kündigte bereits an, dass für diesen Fall zusammen mit dem Betriebsrat nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht werde.
Die CGM wertet den Beschluss des Arbeitsgerichts nach Angaben einer Sprecherin als Erfolg auf dem Weg, "den Machtmissbrauch bei Daimler" zu stoppen. Die Organisation kämpft gegen eine vermutete Kungelei von Chefetage und IG Metall. Der CGM ging es darum, die Führungskräfte der unteren Hierarchieebene E3 und teilweise E2 in die Wahlen zum Betriebsrat einzubinden, weil sie nach ihrer Ansicht wegen fehlender Kompetenzen keine leitenden Angestellten nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind. Leitende Angestellte wählen als Interessenvertretung den Sprecherausschuss. E3-Beschäftigte werden nicht mehr nach Tarifvertrag, sondern besser bezahlt und sind Abteilungsleitern gleichgestellt. Häufig handelt es sich um Spezialisten wie Controller und Marketingexperten mit kleineren Mitarbeiterstäben. Daimler hat in der Zentrale 862 leitende Führungskräfte, überwiegend auf der Ebene E3.
Richter Sänger überraschte die Beteiligten damit, dass er in seinem Bescheid auf diese Statusfrage überhaupt nicht einging, sondern den Gesetzesverstoß an einem zuvor wenig beachteten Thema festmachte: der Größe des Betriebsrats. Denn das neue Gremium soll nach den vorbereitenden Arbeiten des Wahlvorstands ebenso wie das amtierende 39 Mitglieder haben; nach dem Gesetz wählt ein Betrieb mit mehr als 12.000 regelmäßig beschäftigten Mitarbeitern einen Betriebsrat mit 39 Mitgliedern. Für den Stichtag 18. Januar notierte der Wahlvorstand genau 11.852 Mitarbeiter und - getrennt aufgeführt - 636 Führungskräfte der Ebene E3.
Wie vorgeschrieben, wurde in der Personalabteilung noch eine Prognose über die absehbar weitere Entwicklung der Belegschaft eingeholt. Das Unternehmen gab die Einschätzung, dass der Personalstand tendenziell sinken werde. Dennoch wurde an einem Betriebsrat mit 39 Mitgliedern festgehalten. Dass gegenwärtig tatsächlich mehr als 12.000 Beschäftigte in der Zentrale arbeiten, spielt aus Sicht des Gerichts keine Rolle.
Das Unternehmen hat sich mit dem Betriebsrat im Jahr 2002 im Rahmen einer sogenannten Regelungsabrede darauf verständigt, dass bei der Berechnung der Größe des Betriebsrats so getan wird, als würden die Führungskräfte der Ebenen E3 und E2 bei diesen Wahlen mitmachen; dies taten sie aber nicht, sie wählten stattdessen ihren Sprecherausschuss. An dieser Praxis wurde nach Darstellung des Stuttgarter Rechtsanwalts Stefan Nägele, der die CGM vertritt, auch in den Folgejahren festgehalten. Daimler hat es nach Angaben einer Sprecherin den E3-Führungskräften freigestellt, ob sie lieber den Betriebsrat oder den Sprecherausschuss mitwählen wollen. Vor den jetzt anstehenden Wahlen hätten sich lediglich drei dieser Beschäftigten für die Betriebsratswahl entschieden.
Hebt das Landesarbeitsgericht den Beschluss nicht auf, dann können die etwa 12.000 Beschäftigten der Daimler-Zentrale am nächsten Mittwoch keinen neuen Betriebsrat wählen; die Wahl wird dann bis zur Klärung der strittigen Sachverhalte aufgeschoben. Möglicherweise steht die Belegschaft der Zentrale nach dem 31. Mai ohne Betriebsrat da; dann endet nach dem Gesetz das Mandat des amtierenden Gremiums. Das Unternehmen kündigte bereits an, dass für diesen Fall zusammen mit dem Betriebsrat nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht werde.
Die CGM wertet den Beschluss des Arbeitsgerichts nach Angaben einer Sprecherin als Erfolg auf dem Weg, "den Machtmissbrauch bei Daimler" zu stoppen. Die Organisation kämpft gegen eine vermutete Kungelei von Chefetage und IG Metall. Der CGM ging es darum, die Führungskräfte der unteren Hierarchieebene E3 und teilweise E2 in die Wahlen zum Betriebsrat einzubinden, weil sie nach ihrer Ansicht wegen fehlender Kompetenzen keine leitenden Angestellten nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind. Leitende Angestellte wählen als Interessenvertretung den Sprecherausschuss. E3-Beschäftigte werden nicht mehr nach Tarifvertrag, sondern besser bezahlt und sind Abteilungsleitern gleichgestellt. Häufig handelt es sich um Spezialisten wie Controller und Marketingexperten mit kleineren Mitarbeiterstäben. Daimler hat in der Zentrale 862 leitende Führungskräfte, überwiegend auf der Ebene E3.
Es wird nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht
Richter Sänger überraschte die Beteiligten damit, dass er in seinem Bescheid auf diese Statusfrage überhaupt nicht einging, sondern den Gesetzesverstoß an einem zuvor wenig beachteten Thema festmachte: der Größe des Betriebsrats. Denn das neue Gremium soll nach den vorbereitenden Arbeiten des Wahlvorstands ebenso wie das amtierende 39 Mitglieder haben; nach dem Gesetz wählt ein Betrieb mit mehr als 12.000 regelmäßig beschäftigten Mitarbeitern einen Betriebsrat mit 39 Mitgliedern. Für den Stichtag 18. Januar notierte der Wahlvorstand genau 11.852 Mitarbeiter und - getrennt aufgeführt - 636 Führungskräfte der Ebene E3.
Wie vorgeschrieben, wurde in der Personalabteilung noch eine Prognose über die absehbar weitere Entwicklung der Belegschaft eingeholt. Das Unternehmen gab die Einschätzung, dass der Personalstand tendenziell sinken werde. Dennoch wurde an einem Betriebsrat mit 39 Mitgliedern festgehalten. Dass gegenwärtig tatsächlich mehr als 12.000 Beschäftigte in der Zentrale arbeiten, spielt aus Sicht des Gerichts keine Rolle.
Das Unternehmen hat sich mit dem Betriebsrat im Jahr 2002 im Rahmen einer sogenannten Regelungsabrede darauf verständigt, dass bei der Berechnung der Größe des Betriebsrats so getan wird, als würden die Führungskräfte der Ebenen E3 und E2 bei diesen Wahlen mitmachen; dies taten sie aber nicht, sie wählten stattdessen ihren Sprecherausschuss. An dieser Praxis wurde nach Darstellung des Stuttgarter Rechtsanwalts Stefan Nägele, der die CGM vertritt, auch in den Folgejahren festgehalten. Daimler hat es nach Angaben einer Sprecherin den E3-Führungskräften freigestellt, ob sie lieber den Betriebsrat oder den Sprecherausschuss mitwählen wollen. Vor den jetzt anstehenden Wahlen hätten sich lediglich drei dieser Beschäftigten für die Betriebsratswahl entschieden.
Hintergrund
Wettbewerb:
Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) steht in einer unerbittlich ausgetragenen Konkurrenz zur IG Metall. Immer wieder trifft man sich vor Gericht. Zuweilen obsiegt der David über den Goliath. Das Bundesarbeitsgericht hat 2006 den Gewerkschaftsstatus der Christlichen Metaller bestätigt. Gegen diesen Status hatte die IG Metall einst vor dem Arbeitsgericht Stuttgart geklagt. Dennoch werden immer neue Prozesse ausgetragen.Mitgliederzahl Die CGM lässt sich nicht in die Karten blicken: Nach eigenen, älteren Angaben hat sie rund 100.000 Mitglieder. Die IG Metall mutmaßt, dass die echte Mitgliederzahl etwa bei einem Drittel liegt. Ihren Sitz hat die CGM in Degerloch. Kommissarischer Chef ist Detlef Lutz, nachdem Reinhardt Schiller vor einem Jahr zurückgetreten ist.Daimler:
Aktuell wirft die CGM den IG-Metall-Betriebsräten von Daimler in Untertürkheim vor, mit Tricks zu arbeiten. So soll laut "Spiegel" vor der Wahl der Auszubildendenvertretung Ende 2008 zwei Mitgliedern der IG Metall vorgeschlagen worden sein, auszutreten und Mitglied der CGM zu werden. Der Wechsel sollte aber nur zum Schein erfolgen. Die Mitarbeiter sollten auf der CGM-Liste kandidieren, nach der Wahl zurückkehren und dabei ihr Mandat mitnehmen. Die CGM habe nun Strafanzeige gegen den Betriebsratschef Wolfgang Nieke gestellt.
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CGM sollte sich schämen
Die CGM sollte sich dafür schämen das sie sowas überhaupt wagen das gerichtsurteil wurde vor paar stunden verkündet die wahl findet wie geohnt statt. aber dank dieser (sich meinenden Gewerkschaft von CGM) sind weniger betriebsräte zu wählen. ich denke das ist NICHT und sollte nicht das Interesse einer solchen "Gewerkschaft" sein.
Witz des Jahres
Man muss schon genauer hinschauen und sich fragen, wer für was steht und welche Interessen vertritt. Da klagt die CGM dafür, das die "Chefs" nicht wählen dürfen und das es letztendlich 2 Betriebsratsposten zuviel gibt.
bild der gesellschaft
warum sollte es auch anders sein. gewerkschaften sind ein abbild unserer gesellschaft und moralisch gesehen keinen deut besser. auch dort geht es den funktionären um macht. ... und das vor allen dingen in gr0ßunternehmen mit hauptamtlichen betriebsräten.