Das Kultusministerium im Südwesten schränkt mit Hinweis auf den Datenschutz den Einsatz sozialer Netzwerke an Schulen stark ein. Lehrer sollen soziale Netzwerke nicht mehr für die Kommunikation mit Schülern sowie untereinander nutzen.

Stuttgart - Das Kultusministerium im Südwesten schränkt mit Hinweis auf den Datenschutz den Einsatz sozialer Netzwerke an Schulen stark ein. In einer durch Online-Portale bekanntgewordenen Handreichung wird die Rechtslage dargestellt, die den Pädagogen verbietet, soziale Netzwerke für die Kommunikation mit den Schülern sowie untereinander zu nutzen. Anlass dafür seien Rückmeldungen von Lehrern über Unsicherheiten im Umgang mit sozialen Netzwerken, erläuterte eine Ministeriumssprecherin am Dienstag in Stuttgart.

 

Es handele sich nicht um ein Verbot des Ministeriums. Vielmehr genügten die Netzwerke den Standards des Landesdatenschutzgesetzes nicht. Außerdem lägen die Server der Anbieter außerhalb der EU und genügten nicht den hiesigen Datenschutzbestimmungen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, begrüßte diesen Schritt. „Diese Vorgaben waren im Grunde überfällig. Die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten hat auf Sozialen Netzwerken nichts zu suchen. Für die Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern oder Schulen, aber auch von Lehrern untereinander, stehen zudem rechtskonforme Alternativen zur Verfügung“, sagte Klingbeil.

Aus Sicht der Jungen Union nimmt die „rote Verbotspolitik“ bedenkliche Züge an. „Verbote sind wir zwischenzeitlich von der grün-roten Landesregierung gewohnt. Doch die Grenzen scheinen noch nicht erreicht. Nicht nur, dass die Lehrer in Baden-Württemberg nicht schon das von Grün-Rot angerichtete Bildungschaos auffangen müssen, nun wird ihnen auch noch verboten, soziale Netzwerke zu nutzen“, sagten der Landesvorsitzende der Jungen Union, Nikolas Löbel, und der netzpolitische Sprecher, Mario Wied, in Stuttgart. Damit greife die Landesregierung massiv in die Privatsphäre von Lehrern ein. Facebook und andere soziale Netzwerke seien die Lebenswirklichkeit junger Menschen.

Laut der Handreichung des Ministeriums ist neben Chats, Vereinbarung schulischer Termine und Einrichten von Lerngruppen auch das Speichern personenbezogener Daten aus sozialen Netzwerken untersagt. Im Rahmen des Unterrichts dürfen Facebook und Co. jedoch dazu genutzt werden, um Funktionsweise, Vor- und Nachteile sowie Risiken aufzuarbeiten. Als Alternativen zu den sozialen Netzwerken nennt das Ministerium den konventionellen Schriftverkehr, die Nutzung verschlüsselter Emails oder die Online-Lernplattform Moodle. Erlaubt sind auch sogenannte Fanpages auf Facebook zur Selbstdarstellung von Schulen.

Die Lehrergewerkschaft GEW begrüßte die rechtliche Klarstellung grundsätzlich. Der GEW-Sprecher verwies auf datenschutzrechtliche Lücken bei Facebook, mit denen Schulen sensibel umgehen müssten. Wichtig sei, dass die Behandlung des Themas weiterhin im Unterricht vorgesehen ist.