Das umstrittene Projekt Elena, das Arbeitgeber verpflichten sollte, Arbeitnehmerdaten zentral zu melden, ist vor einem Jahr eingestellt worden. Jetzt soll es einen technisch weniger anspruchsvollen Nachfolger erhalten: Bea. Kehrt Elena häppchenweise zurück?

Stuttgart - Das umstrittene Projekt „Elena“, mit dem Arbeitgeber verpflichtet werden sollten, sensible Mitarbeiterdaten zentral zu melden, soll einen Nachfolger erhalten: „Bea“. Das Kürzel steht für „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ und wird ein Teilprojekt von Elena fortführen, gegen das 22 000 Verfassungsbeschwerden eingereicht worden waren.

 

Vor einem Jahr hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Einstellung des Projekts verkündet. Weil das entsprechende Gesetz, das die Meldepflicht aufhob, erst im Dezember in Kraft trat, mussten Unternehmen dennoch ihre Daten an die Zentrale Speicherstelle in Würzburg übermitteln. 700 Millionen Datensätze fielen auf diese Weise an, deren erfolgreiche Löschung im April vom Bundesdatenschutzbeauftragten verkündet werden konnte.

Datenbank der abhängig Beschäftigten

Nun also Bea: ab 2014 sollen Arbeitgeber nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses Arbeitsbescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit elektronisch übermitteln. Aus den Bescheinigungen sollen die Art der Tätigkeit, die Höhe des Entgelts und die Dauer der Beschäftigung hervorgehen. Die Bescheinigung entscheidet über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld. Weil auch diejenigen an die Arbeitsagentur gemeldet werden, die anschließend sofort einer weiteren Tätigkeit nachgehen, erhält die Agentur auf diese Weise nach und nach eine komplette Übersicht über alle abhängig Beschäftigten. Wo die Daten gespeichert werden sollen und welche Behörden auf sie zugreifen dürfen, ist noch nicht entschieden.

Elena war noch ein Stück weitergegangen: Geplant war, auch Informationen über Abmahnungen, Kündigungsgründe und Streiktage zu melden. Die Gewerkschaften protestierten entschieden, Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler sprach von einem „bürokratischen Monstrum“. Laut Bundesregierung war jedoch nicht die umfassende Datenübermittlung der Grund für das Scheitern. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Jan Korte (Linke) zu Elena und Bea gibt die Bundesregierung jetzt lediglich ein technisch-organisatorisches Problem an: Das Projekt sei an der „fehlenden Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur“ gescheitert. Der hohe Sicherheitsstandard, der „datenschutzrechtlich zwingend geboten war“, würde sich „auch in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten“. Für Jan Korte steht fest, „dass das Scheitern von Elena von der Bundesregierung noch nicht einmal im Ansatz aufgearbeitet worden ist“.

Kehrt Elena häppchenweise zurück?

Auf die Idee, Daten der arbeitenden Bevölkerung zentral zu sammeln und zu speichern, will die Bundesregierung jedoch auch in Zukunft nicht ohne Weiteres verzichten. Deshalb soll das Nachfolgeprojekt Bea nun technisch anspruchsloser und im Umfang etwas abgespeckt werden: Laut einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ soll bei Bea einfach auf die digitale Signatur verzichtet werden, die eine unverfälschte Übermittlung der Daten hätte garantieren sollen. Und es sollen mit Bea weniger Daten erfasst werden – „der Aspekt des Datenschutzes“ habe jetzt „Priorität“. Welche Informationen nun aber letztlich betroffen sind, ist noch unklar. Wie die Bundesregierung auf Nachfrage von Korte erklärte, gibt es bis jetzt immerhin schon eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, einen technischen Lösungsansatz, ein Projekthandbuch, einen Zeitplan und einen Projektantrag.

Bea ist im Übrigen nur ein Teil des vom Bundesarbeitsministerium bereits im Februar gestarteten Projekts „OMS“, dem „Optimierten Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“, das in den nächsten zwei Jahren weitere elektronische Meldeverfahren in der Sozialversicherung untersuchen und verbessern soll. Elena könnte mit OMS häppchenweise also doch wieder zum Leben erweckt werden.