Datensicherheit
Die Abzocker werden raffinierter
Ricarda Stiller,
23.09.2010 14:07 Uhr
Foto: Zweygarth
Stuttgart - Ob bei Ebay oder irgendeinem x-beliebigen Online-Shop, ob mit Vorkasse, Kreditkarte oder einem der Bezahldienste wie Paypal, Click-and-Buy oder Giropay - hundertprozentig sicher sind Online-Transaktionen nie. Natürlich kann man von der Qualität eines Produktes auch enttäuscht sein, wenn man es im Laden gekauft und bar bezahlt hat. Allerdings hat man Garantie, kann es reklamieren oder umtauschen und bekommt in der Regel auch das Geld erstattet. Beim Internethandel lauern die Betrüger auch an Stellen, wo man sie nicht vermutet.
So kann es beispielsweise durchaus passieren, dass man als Verkäufer einer Ware Opfer von Abzockern wird. Dabei gehen die Kriminellen folgendermaßen vor: per Phishing (Daten werden über gefälschte Internetseiten abgefangen) oder mit einem kleinen Spionageprogramm (Trojaner) verschaffen sich die Betrüger beispielsweise Daten von Ebay- und den dazugehörigen Paypal-Konten.
Beim Bezahlen einer Ware über ein gestohlenes Bezahldienstkonto gibt dann der Käufer in betrügerischer Absicht an, eine "nichtphysische" Ware erworben zu haben, die auch nicht verschickt werden muss. Dem Verkäufer nennt er gleichzeitig eine Anschrift, die von der bei Paypal angegebenen abweicht. In diesem Fall haftet dann beispielsweise Paypal nicht für eine Transaktion. Der Verkäuferschutz erlischt - ohne das Zutun des Verkäufers.
Weil ein Verkäufer in der Regel seine Ware sehr schnell verschickt, wenn er eine Zahlung über einen Bezahldienst erhalten hat, überschneiden sich die Ereignisse. Der eine Geschädigte, dessen Bezahlkonto gekapert und missbraucht wurde, meldet sich, sobald er den Missbrauch bemerkt. Zu diesem Zeitpunkt ist die meist hochwertige Ware aber schon (ins Ausland) unterwegs. Der Inhaber des ausspionierten Kontos erhält in diesem Fall sein Geld vom Bezahldienst zurück. Geschädigt bleibt der Verkäufer. Die Ware ist weg, das Geld wird vom Bezahldienst zurückgeholt.
Wichtig, um Fälle von Missbrauch zumindest im Nachhinein aufzuklären, ist immer, den Versandbeleg aufzubewahren. Außerdem darf man als Verkäufer nur an die Adresse versenden, die der Käufer bei Paypal hinterlegt hat. Auch wenn diese von der in Ebay hinterlegten Adresse abweicht. Nur wenn an die bei Paypal hinterlegte Adresse verschickt wird, gilt auch ein Schutz. Im oben genannten Fall hätte das dem Verkäufer viel Ärger erspart.
Dies ist nur ein aktuelles Beispiel unter vielen. Der Warenhandel via Internet dehnt sich immer mehr aus, auch wird viel von mobilen Endgeräten aus gehandelt. Wir geben sieben grundlegende Tipps zur Sicherheit bei Online-Geschäften:
1. Den Zugriff auf Desktop-Computer, Notebooks, Handys und Smartphones möglichst immer mit einem Passwort schützen.
2. Passwörter, Zugangscodes, PINs und TANs am besten nicht notieren. Falls man sich nicht alle Passwörter merken kann, in jedem Fall getrennt vom Gerät und am besten verschlüsselt und schwer zugänglich aufbewahren. Es gibt auch Passwortmanager, die sensible Daten verschlüsseln.
3. Falls das Handy oder Smartphone in falsche Hände gerät, kann man seine Daten zumindest per Fernsperrung oder auch Fernlöschung vor unbefugtem Zugriff schützen. Dazu muss man sein mobiles Gerät jedoch mit der Installation entsprechender Software vorbereiten.
4. Sämtliche Daten, ob Adressbuch, E-Mails oder Dokumente sollten regelmäßig gesichert werden. Ideal ist die Speicherung sowohl auf dem heimischen Computer oder Notebook als auch zusätzlich auf einer externen Festplatte.
5. Auch Apps für Smartphones können Daten ausspähen. Apps sollten immer eine gute Verschlüsselung aufweisen. Der App-Store von Apple prüft die Anwendungen.
6. Zu Hause genauso wie unterwegs gilt es, den WLAN-Zugang zu sichern. Auch weitere Schnittstellen wie Bluetooth sollten nicht offen zugänglich sein.
7. Wer gebrauchte Hardware entsorgen oder verkaufen will, sollte sämtliche Daten vollständig, fehlerfrei, nachweisbar und nichtwiederherstellbar mit entsprechender Software löschen. Bei einem Computer kann vor der Entsorgung auch die Festplatte ganz ausgebaut werden.
Tipps zur Sicherheit »
Spionageprogramme verschaffen Daten
So kann es beispielsweise durchaus passieren, dass man als Verkäufer einer Ware Opfer von Abzockern wird. Dabei gehen die Kriminellen folgendermaßen vor: per Phishing (Daten werden über gefälschte Internetseiten abgefangen) oder mit einem kleinen Spionageprogramm (Trojaner) verschaffen sich die Betrüger beispielsweise Daten von Ebay- und den dazugehörigen Paypal-Konten.
Beim Bezahlen einer Ware über ein gestohlenes Bezahldienstkonto gibt dann der Käufer in betrügerischer Absicht an, eine "nichtphysische" Ware erworben zu haben, die auch nicht verschickt werden muss. Dem Verkäufer nennt er gleichzeitig eine Anschrift, die von der bei Paypal angegebenen abweicht. In diesem Fall haftet dann beispielsweise Paypal nicht für eine Transaktion. Der Verkäuferschutz erlischt - ohne das Zutun des Verkäufers.
Weil ein Verkäufer in der Regel seine Ware sehr schnell verschickt, wenn er eine Zahlung über einen Bezahldienst erhalten hat, überschneiden sich die Ereignisse. Der eine Geschädigte, dessen Bezahlkonto gekapert und missbraucht wurde, meldet sich, sobald er den Missbrauch bemerkt. Zu diesem Zeitpunkt ist die meist hochwertige Ware aber schon (ins Ausland) unterwegs. Der Inhaber des ausspionierten Kontos erhält in diesem Fall sein Geld vom Bezahldienst zurück. Geschädigt bleibt der Verkäufer. Die Ware ist weg, das Geld wird vom Bezahldienst zurückgeholt.
Der Versandbeleg sollte immer aufgehoben werden
Wichtig, um Fälle von Missbrauch zumindest im Nachhinein aufzuklären, ist immer, den Versandbeleg aufzubewahren. Außerdem darf man als Verkäufer nur an die Adresse versenden, die der Käufer bei Paypal hinterlegt hat. Auch wenn diese von der in Ebay hinterlegten Adresse abweicht. Nur wenn an die bei Paypal hinterlegte Adresse verschickt wird, gilt auch ein Schutz. Im oben genannten Fall hätte das dem Verkäufer viel Ärger erspart.
Dies ist nur ein aktuelles Beispiel unter vielen. Der Warenhandel via Internet dehnt sich immer mehr aus, auch wird viel von mobilen Endgeräten aus gehandelt. Wir geben sieben grundlegende Tipps zur Sicherheit bei Online-Geschäften:
Sieben Tipps zur Sicherheit bei Online-Geschäften
1. Den Zugriff auf Desktop-Computer, Notebooks, Handys und Smartphones möglichst immer mit einem Passwort schützen.
2. Passwörter, Zugangscodes, PINs und TANs am besten nicht notieren. Falls man sich nicht alle Passwörter merken kann, in jedem Fall getrennt vom Gerät und am besten verschlüsselt und schwer zugänglich aufbewahren. Es gibt auch Passwortmanager, die sensible Daten verschlüsseln.
3. Falls das Handy oder Smartphone in falsche Hände gerät, kann man seine Daten zumindest per Fernsperrung oder auch Fernlöschung vor unbefugtem Zugriff schützen. Dazu muss man sein mobiles Gerät jedoch mit der Installation entsprechender Software vorbereiten.
4. Sämtliche Daten, ob Adressbuch, E-Mails oder Dokumente sollten regelmäßig gesichert werden. Ideal ist die Speicherung sowohl auf dem heimischen Computer oder Notebook als auch zusätzlich auf einer externen Festplatte.
5. Auch Apps für Smartphones können Daten ausspähen. Apps sollten immer eine gute Verschlüsselung aufweisen. Der App-Store von Apple prüft die Anwendungen.
6. Zu Hause genauso wie unterwegs gilt es, den WLAN-Zugang zu sichern. Auch weitere Schnittstellen wie Bluetooth sollten nicht offen zugänglich sein.
7. Wer gebrauchte Hardware entsorgen oder verkaufen will, sollte sämtliche Daten vollständig, fehlerfrei, nachweisbar und nichtwiederherstellbar mit entsprechender Software löschen. Bei einem Computer kann vor der Entsorgung auch die Festplatte ganz ausgebaut werden.
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