In vielen modernen Fahrzeugen wird schon heute eine Vielzahl von Daten aufgezeichnet. Doch was darf im Falle eines Unfalls ausgewertet werden – und wer darf die Daten auslesen? In der EU mangelt es bislang an klaren Regelungen.

München - Den tödlichen Unfall 2016 am Berliner Kurfürstendamm hätte man ohne das Auslesen des Datenspeichers im Fahrzeug nicht aufklären können. Dessen sind sich Joachim Müller, Chef der Allianz Versicherungs-AG, und andere Experten einig. Die Justiz hat damals praktisch dafür gesorgt, dass das eigene Auto gegen den Unfallfahrer ausgesagt hat. Denn moderne Autos sind rollende Datenspeicher. Was sie alles aufzeichnen, wissen deren Lenker meist nicht. Selbst Allianz-Experten müssen im Detail passen, weil es von Hersteller zu Hersteller und Modell zu Modell unterschiedlich oder von der aufgespielten Softwaregeneration abhängig ist. „Was weiß das Auto?“, fragt sich deshalb nicht nur Joachim Müller immer wieder.