Tesla darf die Fahrautomatik seiner Wagen nicht mehr als „Autopilot“ vermarkten. Seit Monaten gibt es eine Debatte über die Sicherheit des Systems, nachdem zwei tödliche Unfälle mit dem Autopiloten bekannt wurden.

Frankfurt - Tesla darf die Fahrautomatik seiner Wagen nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums nicht mehr als „Autopilot“ vermarkten. Das dem Ressort unterstellte Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigte am Wochenende einen Bericht der „Bild am Sonntag“, es habe den US-Konzern in einem Brief aufgefordert, „nicht weiter den irreführenden Begriff Autopilot für das Fahrassistenzsystem des Fahrzeugs zu verwenden“. Die Eigentümer von Tesla-Elektroautos hat das KBA bereits davor gewarnt, sich beim Fahren alleine auf das Assistenzsystem zu verlassen.

 

Seit Monaten gibt es eine Debatte über die Sicherheit des Systems, nachdem zwei tödliche Unfälle mit dem Autopiloten in den USA und China bekannt wurden. Zahlreiche Hersteller setzen für die Zukunft auf das sogenannte autonome Fahren. Der Erfolg der neuen Technologie dürfte in erster Linie von ihrer Sicherheit abhängen.