Demo gegen Stuttgart 21 DRK: Es gab keine Behinderung
StZ, 31.08.2010 18:34 Uhr
 Foto: Zweygarth
Foto: Zweygarth
Stuttgart - Die Frage, ob durch die Demonstration am vergangenen Mittwoch ein Notarzteinsatz behindert wurde, untersucht jetzt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Es werde gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung ermittelt, sagte eine Sprecherin. Eine ältere Frau, die während der Demonstrationen ihre Tochter zum Bahnhof brachte, hatte einen Herzinfarkt erlitten. Sie war im Krankenhaus gestorben.

Ein Arzt hatte sich gegenüber der StZ geäußert, der Notarzt habe länger als üblich gebraucht. » Keiner könne zwar sagen, ob die Frau sonst überlebt hätte, aber die längere Anfahrtszeit sei sicherlich ein Risikofaktor gewesen. "Weder beim Anrücken noch beim Rücktransport in die Klinik kam es zu Behinderungen durch die Demonstranten", sagt dagegen Cornelia Kling, stellvertretende Kreisgeschäftsführerin des DRK-Stuttgart. Die polizeiliche Ermittlung habe keinerlei Abweichungen festgestellt. Die Einsatzprotokolle hätten einen reibungslosen Ablauf bestätigt.
Kommentare (4)
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SEP
02
F. Fischer, 22:09 Uhr

Üble Propagandalügen auf dem Rücken der Hinterbliebenen

Das SWR Fernsehen hat heute in der Landesschau gemeldet, daß die Stuttgarter Staatsanwaltschaft bestätigt habe, daß der Rettungseinsatz für die bedauerlicherweise verstorbene Frau, die im Hbf eine Herzinfarkt erlitten hatte, in keiner Weise durch die S 21- Demo behindert oder verzögert worden sei! MP Mappus und andere unanständige und skrupellose Menschen haben das Schicksal dieser Frau ohne mit der Wimper zu zucken, für ihre miesen Propagandazwecke mißbraucht. Ich hoffe, daß der MP wenigstens Mann's genug ist, sich dafür bei den verleumdeten Bürger oder wenigstens bei der betroffenen Familie zu entschuldigen. Aber, so wie ich ihn einschätze, glaube ich nicht daran. Menschlicher Anstand scheint für ihn und andere ein Fremdwort zu sein. Es ist einfach unfaßbar!

SEP
02
schwabenstolz, 20:12 Uhr

Verleumdung bzw. üble Nachrede

Wäre der Widerstand gegen Stuttgart 21 eine Person, dann hätte die Staatsanwaltschaft gleich noch eine weitere Ermittlung durchzuführen: Wegen Verleumdung bzw. übler Nachrede. Wenn jemand derart falsche Behauptungen verbreitet, ist er nicht weit von Straftatbeständen entfernt.

SEP
02
Stuttgarter, 17:31 Uhr

@fakten

Nun, nachdem sich dieser Vorfall als Lüge herausgestellt hat, erwarte ich, dass Sie uns künftig mit Ihren üblen Hetztiraden verschonen. Obwohl, ich denke eher nicht, sie lechzen ja nach jeder Gelegenheit um geifernd Ihren Sabber über die Gegner zu verteilen. Übrigens, Ihre Vorhersagen bezüglich der Abnahme des Protests sind genauso Wunschdenken, wie die meisten Ihrer restlichen Äußerungen.

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