Die Behörden bestätigen ein Alter des Gebäudes von gut 300 Jahren. Ein Kulturdenkmal sei das Haus aber nicht. Die Kritiker sehen das anders.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Es hatte sich abgezeichnet, jetzt ist es offiziell: Die Denkmalbehörden der Stadt Stuttgart und des Regierungspräsidiums sehen keinen Anlass, den Schutzstatus für das Wengerterhaus in der Firnhaberstraße 1 zu erneuern. Nach einer Besichtigung des Gebäudes teilte Clemens Homoth-Kuhs vom Regierungspräsidium mit: „Die fachliche Einschätzung von 1999, dass das Haus kein Kulturdenkmal darstellt, war korrekt.“ Dies habe man nach einer „intensiven Prüfung“ entschieden.

 

Geringe Vorkragungen

Landeskonservator Michael Goer machte aber erstmals deutlich, dass er es für wahrscheinlich hält, dass das Wengerterhaus – nach Ansicht der Behörden könnte es auch ein Handwerkerhaus gewesen sein – im ausgehenden 17. Jahrhundert entstanden sei. Dafür spräche, dass die Vorkragungen der einzelnen Stockwerke an der Fassade nur noch gering seien. Auch die jüngst entdeckte Bohlenbalkendecke deute aufgrund ihres Aufbaus darauf hin. Die Fassade verweise nach Prüfung der thermografischen Fotos im Obergeschoss auf die Zeit zwischen 1750 und 1800, im Erdgeschoss sogar eher ins 19. Jahrhundert.

Was das Regierungspräsidium nicht sagt: Die Bohlenbalkendecke hatte nicht die Behörde entdeckt, sondern der private Restaurator Sebastian Rogler, der sich für den Erhalt des Hauses einsetzt; und die Infrarotbilder waren nicht von der Behörde gemacht worden, sondern von dem Denkmalschützer Peter Seydelmann, der bereit wäre, das Haus auf eigene Kosten abzutragen, um es anderswo wieder aufzubauen.

Kritik am Gutachten

Besonders verärgert sind Peter Seydelmann und auch der Historiker Harald Schukraft durch die Behauptung, es habe sich um eine „intensive Prüfung“ gehandelt. Da das Haus leer stehe, hätte man ohne Problem eine Wand aufklopfen können, um das Fachwerk zu begutachten, sagt Schukraft. Und man hätte eine Holzprobe nehmen können, um das Alter der Balken genau festzustellen. Das sei absoluter Standard bei einer Baudokumentation, sagt Schukraft. Schon das Gutachten von 1999, das das Regierungspräsidium als „nicht zu beanstanden“ bezeichnet, sei unsachgemäß und oberflächlich gewesen. Peter Seydelmann kann vor allem gar nicht verstehen, dass man ein Haus, das um 1680 erbaut worden sei, nicht als Kulturdenkmal begreife – in der ganzen Innenstadt gebe es keine zehn so alten Wohnhäuser mehr.

Landeskonservator Michael Goer betont dagegen: Ein interessant wirkendes Äußeres reiche nicht aus, damit ein Haus den Schutzstatus erhalte. „Das hängt in allererster Linie vom Umfang und der Aussagekraft der historischen Bausubstanz ab.“ Seydelmann kontert: Es gebe in Stuttgart kein einziges Haus, das noch ganz original sei – beim Neuen Schloss beispielsweise seien höchstens noch fünf Prozent originale Steine verbaut. Er will sich jetzt weiter bemühen, mit dem Besitzer des Wengerterhauses ins Gespräch zu kommen.