Deutschland droht Millionenstrafe Brüssel klagt erneut gegen das VW-Gesetz
Christopher Ziedler, 24.11.2011 20:40 Uhr
Ein VW-Mitarbeiter trägt bei einer Kundgebung vor der Volkswagen-Konzernzentrale in Wolfsburg ein Stirnband mit der Aufschrift "Ja zum VW-Gesetz". Foto: AP
Ein VW-Mitarbeiter trägt bei einer Kundgebung vor der Volkswagen-Konzernzentrale in Wolfsburg ein Stirnband mit der Aufschrift "Ja zum VW-Gesetz". Foto: AP

Brüssel - Das bereits überarbeitete VW-Gesetz verstößt nach Ansicht der EU-Kommission noch immer gegen die in den europäischen Verträgen niedergelegte Kapitalverkehrsfreiheit. Unter lautstarkem Protest aus Niedersachsen und dem Gewerkschaftslager beschloss die Brüsseler Behörde am Donnerstag, Deutschland deswegen erneut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu verklagen, der in der Sache bereits 2007 ein Urteil gefällt hat. Die EU-Kommission als Hüterin der Verträge sieht im Gegensatz zur Bundesregierung und der Landesregierung in Hannover die darin enthaltenen Beanstandungen nicht ganz ausgeräumt. "Deutschland hat es unterlassen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um dem Gerichtsurteil voll zu entsprechen", heißt es in der Kommissionsmitteilung.

Bei einer Verurteilung droht eine Strafzahlung von rund 31.000 für jeden Tag, der seit dem ersten Urteil vergangen ist - zum Stande jetzt wären das rund 46 Millionen Euro. Würde das Gericht tatsächlich eine erneute Änderung des Gesetzes verlangen, müsste Deutschland von dem Zeitpunkt an bis zur Gesetzesänderung Tag für Tag 282.000 Euro Strafe zahlen.

Grund des Konflikts, der in sein zwölftes Jahr geht, sind zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen zum EuGH-Urteil von 2007. Es behandelte drei Punkte, die den Einfluss Niedersachsens beim zweitgrößten Autobauer der Welt nach der Privatisierung 1960 gesichert und nach Brüsseler Interpretation Investoren abgeschreckt hatten. Die Gesetzesnovelle von 2008 schaffte daraufhin zwei Bestimmungen ab: den maximalen Stimmanteil im VW-Aufsichtsrat von 20 Prozent unabhängig vom Aktienbesitz wurde ebenso gekippt wie die überproportionale Vertretung der öffentlichen Hand. Die sogenannte Sperrminorität aber blieb. Damit kann die hannoversche Landesregierung mit einem Stimmanteil von einem Fünftel ein Veto gegen unternehmerische Grundsatzentscheidungen wie etwa Standortverlagerungen einlegen. Laut deutschem Aktiengesetz sind eigentlich 25 Prozent Stimmanteil für ein Veto nötig.

Der zuständige EU-Kommissar gab keine Stellungnahme ab

Während Brüssel argumentiert, dass "jeder der drei Punkte für sich einen Verstoß bedeutet", wie ein Kommissionsvertreter am Donnerstag sagte, verweisen Bund und Land nach wie vor auf eine Passage am Ende des Urteils. Dort heißt es, die beiden inzwischen abgeschafften Begünstigungen für Niedersachen "in Verbindung mit § 4 Abs.3" - der Sperrminorität - stellten einen Verstoß gegen EU-Recht dar. Für sich allein, so die Lesart in Berlin und Hannover, stelle der Paragraf keine Vertragsverletzung dar. Der zuständige Binnenmarktkommissar Michel Barnier aus Frankreich gab keine offizielle Stellungnahme ab. Einer seiner Mitarbeiter nannte es "sehr bedauerlich", dass "alle Versuche zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, gescheitert sind. Wir haben eine rechtliche Verpflichtung und hatten keine andere Wahl, als vor Gericht zu ziehen", sagte er. Zumal der Fall in anderen europäischen Staaten sehr genau verfolgt werde.

Der Kommissionsbeamte machte für die Eskalation die deutsche Seite verantwortlich: Obwohl die EU-Kommission "nicht an den Buchstaben der Vorschriften geklebt" habe, hätten das Kanzleramt, das Justizministerium und die niedersächsische Landesregierung im Sommer die Gespräche abgebrochen. Die angebliche Flexibilität der Kommission haben mit den Verhandlungen vertraute deutsche Kreise ganz anders erlebt: "Die Kommission hat kompromisslos auf der Abschaffung der Sperrminorität beharrt."

Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange kritisierte die Entscheidung heftig: "Die Kommission vollführt eine Kehrtwende zurück zu marktradikalen Dogmen", so der Niedersachse. Dabei hätten sich laut Untersuchungen Unternehmen mit auf Langfristigkeit angelegten Eigentümerstrukturen in der Krise besser behauptet als jene mit "auf kurzfristigen Profit zielenden Investoren". Hartmut Meine, der niedersächsische IG-Metall-Bezirksleiter, bezeichnete Kommissar Barnier als "neoliberalen Brandstifter". Ministerpräsident David McAllister nannte den Zeitpunkt "geradezu grotesk". Er frage sich, ob die EU-Kommission in der Eurokrise keine anderen Probleme habe.

In Brüssel wurde vehement bestritten, dass im Vergleich zu anderen Fällen beim VW-Gesetz besonderer Ehrgeiz im Spiel sei. Die Entscheidung erhöhe auch nicht die Gefahr einer Standortverlagerung oder einer feindlichen Übernahme. Vielmehr könnten die Aktionäre Niedersachsen auch künftig dieselbe Sperrminorität einräumen wie bisher - "sie sollten dies aber aus freiem Willen heraus tun und nicht weil ein Gesetz es so vorschreibt". Wann sich der Europäische Gerichtshof des Falles annimmt, ist noch unklar.

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