Was verdienen die Abgeordneten im Südwesten und wie wird das bestimmt? Am 1. Juli werden die Diäten erhöht. Der Bund der Steuerzahler verlangt dabei mehr Transparenz.

Stuttgart - In Kürze steht für die 143 Abgeordneten des 16. Landtags ein wichtiges Ereignis an: die Diätenerhöhung zum 1. Juli. Das Verfahren zur Berechnung ist umstritten. Der Bund der Steuerzahler etwa mahnt mehr Transparenz an. Er gehe aber davon aus, dass auch der neue Landtag mit seiner grün-schwarzen Mehrheit nichts an dem bisherigen „undurchschaubaren“ Prozedere ändern will, sagte Verbandschef Wilfried Krahwinkel der Deutschen Presse-Agentur.

 

Vor allem sei es unakzeptabel, dass in den kommenden Jahren die Diäten automatisch erhöht werden. Von der Landtagsdebatte zu dem Thema am Mittwoch erwarte er Aufklärung, wie sich die Erhöhung errechnet. Die Parlamentarier bestätigen üblicherweise das sogenannte Indexierungsverfahren bis zum Ende der Legislaturperiode, aber entscheiden nicht über die Höhe ihrer Bezüge.

Prozess für Bürger nicht durchschaubar

Mit Hilfe des Verfahrens werden die Summen seit 2005 errechnet. Basis ist die allgemeine Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. Die Daten dafür liefert dem Landtag das Statistische Landesamt. „Dieser Willensbildungsprozess ist für die Bürger nicht durchschaubar“, monierte Krahwinkel. „Es existiert kein Vorschlag, keine Mitteilung, die vor den Augen der Öffentlichkeit beraten werden und dann zu einer Entscheidung führen.“

An der Höhe der monatlichen Grundentschädigung von derzeit 7448 Euro an sich hat Krahwinkel nichts auszusetzen. Hinzu kommt eine 1545-Euro-Pauschale für Kosten zum Beispiel für das Wahlkreisbüro, für Porto und parlamentarisch bedingte Reisen sowie ein Vorsorgebeitrag für die eigenständige Altersvorsorge von 1638 Euro. Ein 13. Monatsgehalt wird nicht gezahlt. Bei der Grundentschädigung steht Baden-Württemberg im Ländervergleich auf Platz sechs. Ganz vorne liegt Nordrhein-Westfalen mit 8765 Euro.

Im Südwesten werde eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts für die Anhebung der Diäten missachtet, moniert der Steuerzahlerbund. Darin werde ein durchschaubarer Willensbildungsprozess angemahnt. Dies solle verhindern, dass die Abgeordneten vor einer Entscheidung in eigener Sache fliehen und sich einer unbequemen öffentlichen Diskussion entziehen. Wenn sie dies dennoch täten, sei das nicht verfassungskonform, resümierte Krahwinkel.