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"Die haben mir die Kinder geklaut"

"Leonberger Kreiszeitung", vom 13.12.2011 02:46 Uhr
Remseck Eine 27-jährige Mutter klagt das Jugendamt an. Was an den Vorwürfen dran ist, bleibt vorerst unklar. Von Tim Höhn

Nur einmal seit dem 18. Oktober hat Petra A. ihre Kinder gesehen. "Es hat mich fast zerrissen", sagt sie. Sie stehe unter Schock, müsse ständig weinen. Ihre Wohnung sei so leer, ganz ungewohnt sei das. "Das ist kein Leben mehr. Die Kinder sind doch alles für mich."

Aber die beiden Söhne - der jüngere ist neun Monate, der ältere acht Jahre alt - sind weg. Sie leben in Bereitschaftspflegefamilien, weil das Ludwigsburger Jugendamt sie in Obhut genommen hat. Der Rechtsanwalt, den Petra A. jetzt eingeschaltet hat, bestreitet nicht, dass das Amt gute Gründe hatte. "Das war anfangs korrekt, keine Frage", sagt Patrick Kammerer. "Aber das dauert jetzt schon viel zu lange." Drastischer drückt es Petra A. aus: "Die haben mir die Kinder geklaut."

Petra A., 27, wohnt in Remseck, bezieht Hartz IV. Vom Vater ihres älteren Sohnes ist sie geschieden. 2008 traf sie einen neuen Mann, der dann der Vater ihres zweiten Kindes wurde und bei ihr einzog. Ein Junkie, heroinabhängig. Sie habe das lange nicht gewusst, sagt Petra A. Dass es zuletzt ständig Konflikte gab, räumt sie ein. Offenbar hat der Mann seine Spritzen nicht einmal vor den Kindern versteckt, sondern offen in der Wohnung herumliegen lassen.

Am 18. Oktober greift das Jugendamt ein. Petra A. sagt, acht Polizisten hätten ihren älteren Sohn in der Grundschule abgefangen und ihr danach auch das Baby weggenommen. Ob es so war, lässt sich nicht klären. Das Kreisjugendamt kann sich zu dem Fall nicht äußern - der Sozialdatenschutz lässt es nicht zu. "Aber generell gilt: Werden Kinder nicht an die Eltern zurückgegeben, gibt es dafür schwerwiegende Gründe", sagt Albrecht Etzel, der Leiter der Jugendhilfe im Landratsamt.

"Was sollen das für Gründe sein?", fragt Petra A. Nur wenige Tage nach der Inobhutnahme habe sie sich von ihrem Partner getrennt, er habe eine neue Bleibe. Und sie selbst habe ihre Kinder nie schlecht behandelt. Patrick Kammerer verweist auf einen Bericht, der bestätige, dass seine Mandantin beim Jugendamt nie negativ aufgefallen sei. Der Hauptvorwurf sei, dass sie die Gefahr, die von ihrem Lebensgefährten ausging, nicht erkannt habe. "Aber diese Gefahr besteht ja jetzt nicht mehr", sagt der Anwalt. Beim Jugendamt kümmere sich offenbar niemand um den Fall. Jetzt hat das Familiengericht in einer einstweiligen Verfügung die "vorläufige Entziehung" der Kinder angeordnet. Kammerer wertet dies als Fortschritt. Dagegen könne er klagen, bald komme es zu einer mündlichen Verhandlung. "Wir werden also endlich angehört", sagt er. "Viel zu spät."

Auch diese Vorwürfe darf das Amt nicht zurückweisen. Grundsätzlich, sagt Etzel, verfolge man aber immer das Ziel, Kinder zurück in die Familie zu bringen. "Zuvor muss jedoch dafür gesorgt sein, dass sie dort sicher sind." 140 Inobhutnahmen habe man in diesem Jahr bearbeitet. Meist kristallisierten sich drei Gruppen von Eltern heraus. Jene, die erleichtert sind, weil sie mit der Erziehung überfordert waren. Jene, die schockiert sind, weil ihr Kind weg ist - aber einsehen, dass sie Fehler gemacht haben. Diese Gruppen erhalten Hilfsangebote, müssen dann oft Auflagen erfüllen: die Wohnung säubern, Termine beim Kinderarzt vereinbaren, Drogentests machen, häusliche Konflikte aufarbeiten. "60 Prozent der Inobhutnahmen enden nach wenigen Tagen oder Wochen, dann können die Kinder heim", sagt Etzel. Inobhutnahmen gegen den Willen der Eltern seien selten.

Problematisch seien jene Eltern, die ihr Kind sofort zurückhaben wollen, aber uneinsichtig sind. "Dann bleibt nur der Weg ans Gericht." Bevor es so weit komme, suche das Jugendamt immer die Kooperation. "Wenn Eltern auf Konfrontation setzen, ist das nicht zu ihren Vorteil", sagt Etzel. "Vor Gericht kommen dann alle Karten auf den Tisch." Das Landratsamt erklärt dazu: "Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die rechtlichen und fachlichen Argumente unseres Jugendamts von den Familiengerichten in sehr hohem Maße nachvollzogen werden können."

Wann die Verhandlung stattfindet, steht noch nicht fest.

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