Man sollte Polizeibeamte wohl öfter zum Einkaufen schicken. Warum das für die Kriminalstatistik förderlich sein kann, zeigt zumindest ein Fall in Möhringen.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Stuttgart - Im Supermarkt gilt das Prinzip der Selbstbedienung – leider glauben das auch die Taschendiebe. Immer wieder finden sie reichlichunbeaufsichtigte Handtaschenin und an Einkaufswagen und bedienen sich selbst. In einem Lebensmittelmarkt in Möhringen hatte ein 53-Jähriger denn auch weniger Interesse an der Ware in den Regalen. Ihn interessierten vielmehr die Wertsachen der Kunden. Zum Glück ging die Aktion des Taschendiebs am Donnerstagnachmittag gründlich schief.

 

Der Vorfall ereignete sich gegen 15 Uhr in einem Lebensmittelmarkt an der Vaihinger Straße: Eine 56-jährige Kundin hatte ihre Tasche am Einkaufswagen für kurze Zeit aus den Augen gelassen – und schon hatte ein Mann danach gegriffen. Allerdings hatte das Opfer mehrfach Glück: Zum einen bemerkte eine 34-jährige Zeugin den Diebstahl und machte die Betroffene aufmerksam. Zum anderen gab es unter der Kundschaft Profis, die sich mit der Festnahme von Ganoven gut auskennen.

Und das wäre die Beute gewesen...

Der Tatverdächtige trat die Flucht an, als die Bestohlene „Dieb! Dieb!“ rief. Dabei hatte er nicht damit gerechnet, dass in dem Lebensmittelmarkt zufällig zwei Polizeibeamte beim Einkaufen waren. Die 28 und 29 Jahre alten Kripobeamten reagierten sofort und nahmen die Verfolgung auf. Der Langfinger warf die Beute in einen anderen Einkaufswagen – wurde aber kurz darauf überwältigt und festgenommen. Der Mann hätte fast 150 Euro und ein Mobiltelefon erbeutet.

Der 53-Jährige aus Südosteuropa dürfte wohl nicht gewusst haben, dass in diesem Supermarkt nicht zum ersten Mal Langfinger ins Netz gehen. Mitte Januar beispielsweise war in dem Markt ein 22-jähriger Landsmann gefasst worden, als er einer 83-jährigen Kundin die Geldbörse aus dem Einkaufstrolley fingerte. Weil das Opfer das aber bemerkte und laut zu schreien begann, wurde der Tatverdächtige von Mitarbeitern festgehalten. Ein Richter schickte den 22-Jährigen in Untersuchungshaft.

Wie die Staatsanwaltschaft mit dem Fall des 53-Jährigen umgeht, stand am Freitag bald schon fest. Da der Beschuldigte aus der Vergangenheit noch etwas mehr auf dem Kerbholz und überdies keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, beantragte der Staatsanwalt den Gang zum Haftrichter.