Weil sie dort besonders viel Bargeld und Schmuck vermutet haben, sollen drei Männer und eine Frau speziell in Wohnungen von Asiaten eingebrochen sein. Alle Angeklagten waren mit falschen Pässen ausgestattet.

Stuttgart - Asiaten stehen offenbar besonders bei zwielichtigen Gestalten in dem Ruf, wenig Vertrauen in Banken zu haben. Deshalb sollen sie angeblich Bargeld gleich bündelweise in ihren Wohnungen aufbewahren. Und deshalb haben sich verschiedene Banden auf Einbrüche bei Asiaten spezialisiert.

 

Das soll auch auf drei Männer und eine Frau zutreffen, die sich seit Montag vor der 8. Strafkammer des Landgerichts verantworten müssen. Oberstaatsanwalt Michael Wahl wirft den Angeklagten 15 Einbrüche in Berlin, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Geldwäsche vor. Das Quartett, dass seine vermeintlich richtigen Namen erst vor Gericht angibt – in der Anklage sind noch die Aliasnamen aufgeführt – verlegt sich vorerst aufs Schweigen. Die Männer sollen 34, 39 und 48 Jahre alt sein, die Frau 37 Jahre. Alle geben an, aus Kolumbien zu kommen. Mehr wollen sie vorerst nicht sagen.

Keiner hatte einen gültigen Pass

Seit März vorigen Jahres, so heißt es in der Anklage, seien zwei der Südamerikaner nach Deutschland eingereist. Die anderen zwei seien im Juli 2016 dazugestoßen. Nicht einer habe einen gültigen Pass besessen. Stattdessen hätten sie gefälschte Ausweise und Führerscheine aus Mexiko und Guatemala verwendet. Ungefähr von Juli bis September 2016 hätten sich die Angeklagten im Raum Stuttgart aufgehalten. In jener Zeit registrierte die Polizei eine Häufung von Einbrüchen bei Asiaten. Und just in jener Zeit sollen die Angeklagten in Stuttgart und Umgebung gleich dutzendfach Geldbeträge unter falschen Namen ins Ausland transferiert haben – insgesamt rund 90 000 Euro.

Die Polizei hatte die drei Männer und die Frau offenbar im Visier. Einbrüche in Stuttgart und in den Nachbarkreisen konnte man der Gruppe allerdings nicht nachweisen. Trotzdem scheint den Südamerikanern der schwäbische Boden zu heiß geworden zu sein. Ab September 2016 tauchten sie in Berlin auf. Weil die Stuttgarter Fahnder schon an dem Quartett dran waren, arbeiteten sie mit ihren Berliner Kollegen zusammen.

Trotzdem sollen es die Angeklagten geschafft haben, in Berlin in 15 Wohnungen von Asiaten einzubrechen. Sie sollen vor Asia-Imbissen oder asiatischen Restaurants Stellung bezogen und die Chefs und Mitarbeiter von dort aus bis zu deren Wohnungen verfolgt haben. Ehe man zur Tat schritt, spähte man die Opfer mehrmals aus. Kommuniziert wurde per Handy und Konferenzschaltung und mit Funkgeräten.

15 Einbrüche – alle bei Asiaten

Zwischen Anfang September bis zur Festnahme der drei Männer und der Frau am 5. Oktober vorigen Jahres sollen die mutmaßlichen Täter in 15 Wohnungen eingedrungen sein. Die Frau sei dabei meist Schmiere gestanden oder habe im Fluchtauto gewartet. Ein Teil des erbeuteten Bargelds soll wie in Stuttgart unter falschem Namen ins Ausland überwiesen worden sein. Andere Beutestücke wie Uhren und Schmuck soll die Bande verkauft oder per Paket ebenfalls ins Ausland verschickt haben.

Gleich zu Beginn des Prozesses schalten die Verteidiger auf Angriff. Sie bemängeln die Übersetzung der abgehörten und aufgezeichneten Handygespräche ihrer Mandanten. Es sei ungenau, zum Teil falsch und widersprüchlich übersetzt worden. Außerdem dürfe der Sachbearbeiter der Polizei noch nicht als Zeuge aussagen, weil er die Schöffen beeinflussen könne. Der Prozess wird am 22. März fortgesetzt.