Die Deutsche Umwelthilfe sieht Indizien für eine illegale Abschaltvorrichtung auch beim Münchner Premiumhersteller. Der widerspricht heftig und nennt den Tüv Süd als Zeugen.

Bislang sind am Münchner Premiumhersteller BMW alle Vorwürfe hinsichtlich Abgasmanipulationen abgeperlt. Nun aber fährt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) schweres Geschütz auf. Beim Dieselmodell BMW 320d der Abgasnorm Euro 6b hat die Organisation zwischen Messungen am Prüfstand und auf der Straße derart unterschiedliche Abgaswerte ermittelt, dass das nur einen Schluss zulasse: „Die uns vorliegenden Messungen sind sehr klare Indizien dafür, dass hier unzulässige Abschaltvorrichtungen in der Motorsteuersoftware vorhanden sind“, sagt DUH-Chef Jürgen Resch.

 

BMW widerspricht vehement. „Wir wehren uns entschieden gegen die erhobenen Vorwürfe und weisen diese zurück“, entgegnet BMW-Entwicklungschef Klaus Fröhlich. Aussage steht gegen Aussage. Die DUH erklärt das eigene Vorgehen: Zusammen mit dem ZDF-Magazin Wiso haben DUH-Experten den BMW-Diesel auf einen Prüfstand des Tüv-Nord gestellt und dabei nach den Kriterien des Neuen Europäischen Fahrzyklus (Nefz) den Ausstoß an Stickstoffen NOx gemessen – mit sehr guten Ergebnissen. Daraufhin wurde die Geschwindigkeit auf dem Prüfstand gegenüber dem Nefz-Zyklus um zehn Prozent erhöht. Wieder lagen die Messungen deutlich unter den Euro-6-Grenzwerten. Dann ging es auf die Straße. Dort haben die Tester versucht, exakt so zu fahren wie zuvor auf dem Prüfstand. Dabei lagen die Emissionen aber deutlich über den Grenzwerten. Bei vergleichbarer Fahrweise seien sie um den Faktor 7,2 höher gelegen.

Abgasreinigung werde schon ab 2000 Umdrehungen gedrosselt

Mithilfe des Software-Experten Lothar Daub hat sich die DUH die Motorsteuerung des BMW genauer angesehen. Dabei wurde festgestellt, dass Drehzahl und Drehmoment dafür entscheidend sind, ob die Abgasrückführung und damit die Abgasreinigung ein- oder ausgeschaltet ist. „Das ist nach meiner Einschätzung von der europäischen Richtlinie nicht gedeckt“, betont DUH-Experte Axel Friedrich. Bereits ab Drehzahlen von 2000 Umdrehungen werde die Abgasreinigung gedrosselt. Ab 3500 Umdrehungen komme sie komplett zum Erliegen. Letzteres entspreche zum Beispiel 112 Stundenkilometern im fünften Gang.

BMW bestreitet dagegen weiterhin, eine technische Vorrichtung zur Erkennung eines Prüfmodus oder zur Abgasmanipulation einzusetzen. BMW-Abgassysteme seien sowohl auf dem Prüfstand als auch auf der Straße aktiv und nicht manipuliert, was auch behördliche Nachprüfungen außerhalb Deutschlands in Frankreich, Japan oder Großbritannien bestätigt hätten, betont Fröhlich. Dann geht er zum Gegenangriff über. „Wenn ein Tester bewusst und zielgerichtet untypische Fahrweisen im Randbereich erzwingt, um plakative Emissionswerte zu konstruieren, dann hat das Züge einer gezielten Kampagne“, kritisiert der BMW-Vorstand die DUH. Gegen falsche Berichterstattung werde sich BMW mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen. Das schließe auch juristisches Vorgehen ein, ergänzte ein Sprecher.

Tüv-Süd hat keine Manipulation an dem Modell festgestellt

BMW untermauert die eigene Sichtweise mit dem Tüv-Süd als Zeugen. Der habe bereits 2015 ein mit dem genannten BMW 320d technisch identisches Fahrzeug gezielt im Vergleich zum Abgasverhalten auf der Rolle und auf der Straße untersucht. BMW zitiert aus dem Tüv-Prüfbericht. Es ergebe sich „das eindeutige Bild, dass keine emissionsrelevanten Eingriffe (keine Manipulationen) . . . geleistet worden sind.“ Alle NOx-Werte lägen laut Tüv innerhalb der technisch erklärbaren und erwartbaren Toleranz, speziell im Vergleich zwischen Rollenprüffahrt und Straßenbetrieb.

Die DUH hat ihre Untersuchungsergebnisse den Behörden übergeben und fordert eine Überprüfung und einen Entzug der Typgenehmigung, falls sich die eigene Sicht bestätige. Dann müsse auch ein amtlicher Rückruf für alle Fahrzeuge mit entsprechender Motorsteuersoftware folgen. Zudem erwartet die DUH vom Bundesverkehrsministerium eine Veröffentlichung aller amtlich bekannten Abschaltvorrichtungen bei Diesel-Pkw verschiedener Hersteller. Das werde bislang mit Verweis auf deren Betriebsgeheimnis verweigert.