Das Urteil zur Discoschlägerei in Remseck-Adlingen ist gefallen. Auf einen der beiden Täter warten drei Jahre Jugendstrafe, der zweite muss Sozialstunden ableisten. Dabei hatte der Staatsanwalt ein härteres Urteil gefordert.

Der Streit um eine Nichtigkeit war offenbar der Auslöser eines brutalen Angriffs auf zwei junge Männer im vergangenen Sommer vor einer Disco in Remseck-Aldingen gewesen, für die ein 19 Jahre alter Beteiligter nun am Landgericht zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden ist. Dessen vier Jahre älterer Cousin, der ebenfalls auf die beiden Opfer eingedroschen hat, erhielt am Freitag eine zweijährige Gefängnisstrafe, die aber unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wird. Der 23-Jährige muss unter anderem einen Drogenentzug machen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

 

Richter sehen keine Tötungsabsicht

Die Beiden waren in der Nacht zum 29. Juni vor der Disco aufgeputscht von Kokain und Alkohol mit zwei jungen Besuchern aneinandergeraten. Diese hatten sich mit einer Bekannten unterhalten. Die Cousins provozierten die Männer aber, indem sie ununterbrochen nach der Frau riefen, die sie kannten. Als einer der Besucher antwortete, dass sie schon noch kommen werde, hagelte es die ersten Schläge. Danach ging man zunächst auseinander. Später riefen die Cousins aber weitere Freunde hinzu und fingen die beiden Besucher beim Verlassen der Disco ab. Dabei fielen der 19- und der 23-Jährige über die Männer her.

Die Richter verurteilten die Männer aber nicht wegen versuchten Totschlags. Der Staatsanwalt hatte in seiner Anklage und auch in seinem Plädoyer darauf verwiesen, dass die Täter bei der Attacke den möglichen Tod eines Opfers in Kauf genommen hätten. Denn sie hätten mit Teleskopschlagstöcken zugeschlagen und dabei auch auf den Kopf des Mannes gezielt, so der Ankläger. Doch die Richter kamen zum Schluss, dass die beiden Täter den Opfern „nur“ einen Denkzettel verpassen wollten und nach einigen Schlägen und Tritten von ihnen abgelassen hätten. Die Kammer entschied daher auf ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung.