Der FDP-Fraktionschef im Stuttgarter Landtag fordert einen baldigen Gesetzentwurf zum Kopftuch an Schulen. Ein pauschales Kopftuchverbot hatte das Bundesverfassungsgericht 2015 gekippt.

Stuttgart - Aus Sicht der FDP-Fraktion darf die Landesregierung das Gesetz, das Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern an Schulen in der Regel erlaubt, nicht weiter verschleppen. „Das müsste wieder auf die Tagesordnung und zwar als gemeinsame Gesetzesinitiative aller etablierten Parteien“, sagte Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.

 

Eine Anhörung dazu im Sommer 2015 habe ergeben, dass ein Gesetzesentwurf von Grün-Rot Einwände von Kirchen und der damaligen Opposition von CDU und FDP unbeachtet gelassen habe. Grün-Rot hatte daraufhin den Gesetzgebungsprozess nach der ersten Lesung gestoppt. Rülke: „Die Regierung hat sich die Sache damals zu einfach gemacht.“

Die Position der Landeskirchen könne die FDP durchaus mittragen. Diese fordern, dass das neue Gesetz sicherstellt, dass Religion und Weltanschauung weiterhin ihren Stellenwert an der Schule haben dürften.

Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen, wie es in Baden-Württemberg bislang existiert, hatte das Bundesverfassungsgericht (BVG) im März 2015 gekippt. Demnach darf nur im Einzelfall ein Verbot ausgesprochen werden, wenn der Schulfrieden gestört oder das Neutralitätsgebot des Staates verletzt werden.

Der Regelungsbedarf sei auch umso größer, sagte Rülke, weil Justizminister Guido Wolf (CDU) Richterinnen das Tragen Kopftüchern verbieten wolle.