Mit der DNA einer Packerin verunreinigte Wattestäbchen hatten die Fahnder zwei Jahre lang in die Irre geführt. Foto: AP
Stuttgart - Die Bedenkzeit läuft ab. Bis kommenden Montag haben die Innenminister der Länder Zeit, Einwände gegen die unter Verschluss gehaltene Vorschlagsliste der bundesdeutschen Arbeitsgruppe DNA-Standards zu erheben. Bei der anstehenden Innenministerkonferenz unter Leitung des Hamburger Innensenators Christoph Ahlhaus (CDU) soll ein Beschluss zur Umsetzung fallen. Die Arbeit der beim Bundeskriminalamt angesiedelten Arbeitsgruppe, die im Dezember abgeschlossen wurde, hatte einen einzigen Zweck: Die Panne um das "Phantom", dessen DNA sich nach jahrelanger Jagd als die einer bayerischen Packerin erwiesen hatte, soll sich niemals wiederholen.
Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) hat ein besonderes Interesse an raschen Maßnahmen; das hochgelobte Landeskriminalamt in Stuttgart war es schließlich, das die Panne am stärksten in der Öffentlichkeit zu verantworten hatte. Rech war es auch, der zuerst ankündigte, seinen Polizeiapparat auf Schwachstellen zu überprüfen. So ist es kein Zufall, dass Rech diese Woche als erster seiner Amtskollegen einen der Vorschläge aus der Liste öffentlich machte. Die DNA aller "Tatortberechtigten" innerhalb der Polizei, fordert der Minister, solle anonym erfasst und gespeichert werden. Eingeschlossen sind auch die Mitarbeiter in den Kriminallaboren.
Ob das so einfach ist, wird sich zeigen müssen. Zwar werden schon bis jetzt in der polizeilichen Praxis DNA-Proben von Spurensicherern erhoben, um Fehlinterpretationen auszuschließen, sagt Joachim Lautensack, Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft DPolG, doch das Anlegen einer ganzen Datenbank gehe "ins Intimste rein". Möglicherweise reiche es, gezielter als bisher Einzelproben von Beamten zu nehmen, sagt Lautensack.
Packer sollen freiwillig DNA abgeben
Diskussionswürdig sind auch noch andere Vorschläge aus dem Expertengremium. Es erörterte nämlich auch, nicht nur die DNA von Polizeibeamten zu sammeln und zu speichern, sondern auch von allen Mitarbeiter der Firmen, die Laborbedarf zur Spurensicherung herstellen und an die Polizei liefern. Doch ohne die freiwillige Mitarbeit der infrage kommenden Personen dürfte das nicht zu machen sein. Ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde bestätigt: "Eine Rechtsprüfung läuft noch."
Als unbestritten unter den Wissenschaftlern innerhalb der Arbeitsgruppe gilt die Notwendigkeit, Laborartikel nach der Herstellung garantiert frei von DNA zu machen. Möglich ist das mit einer Bedampfung mittels Ethylenoxid. Das toxische Gas tötet nicht nur Bakterien und Pilze ab, sondern zerlegt DNA-Ketten in nicht mehr messbare Fragmente. Die mittlerweile von baden-württembergischen Ermittlern verwendeten Laborwattestäbchen werden allesamt mit Ethylenoxid behandelt, bevor sie ausgeliefert werden. Bezogen werden sie von zwei Herstellern aus Deutschland und der Schweiz.
Schnelltest wird nicht umgesetzt
Auch die Produzenten von Plastikgefäßen und Einwegartikeln wie Handschuhen und Mundschutzmasken sollen laut Vorschlag auf diesen Produktionsstandard eingeschworen werden. Streng befolgt wird innerhalb der Landespolizei die aus dem vergangenen Jahr datierende Anweisung, systematische "Negativkontrollen" zu machen. Im Labor wird dabei jeder Wattetupfer von einem Tatort mit einem unbenutzten Laborstäbchen aus derselben Charge auf DNA untersucht.
Unbeantwortet lässt der Minister Rech bisher den Antrag auf Förderung eines Forschungsprojektes, in dem eine Art Schnelltest für Polizeilabors entwickelt werden soll. Die Idee dazu stammt vom Institut für Rechtsmedizin in Freiburg. Kriminalbiologen sollen die Möglichkeit bekommen, zu überprüfen, ob die angelieferten Laborartikel tatsächlich frei von DNA sind. Eine andere, billigere Idee hat offenbar mehr Chancen auf eine baldige Umsetzung: die Experten der Arbeitsgruppe regen Schulungen für Spurensicherer an. Hauptaugenmerk ist das korrekte Reinigen von mehrfach verwendeten Gerätschaften.