Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erstach der Mann seine Ex-Freundin aus niederen Beweggründen: Er konnte nicht ertragen, dass sie von ihrem neuen Partner schwanger war. Die gemeinsamen Kinder mussten die Tat mit ansehen.

Donzdorf - Der Fall hat Schlagzeilen gemacht: Ein 37-Jähriger soll seine ehemalige Lebensgefährtin vor den Augen der gemeinsamen Kinder in einer Metzgerei in Donzdorf erstochen haben. Jetzt hat die Ulmer Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen offenbar beendet und Anklage wegen Mordes gegen den Mann erhoben. Wann der Prozess vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm beginnt, ist noch offen.

 

Der Anklage zufolge lauerte der Mann am Morgen des 4. April dieses Jahres im Donzdorfer Stadtzentrum seiner ehemaligen Lebensgefährtin und Mutter seiner drei Kinder auf. Die Frau wollte die Kleinen gerade in den Kindergarten bringen. Trotz eines Kontakt- und Annäherungsverbotes ging er auf die Frau zu. Bei seinem Anblick flüchtete diese in eine Metzgerei. Der 37-Jährige folgte ihr und stach vor den Augen der Kinder und der Verkäufer mit einem Küchenmesser insgesamt 23 Mal auf sein Opfer ein. Die Frau starb noch an Ort und Stelle aufgrund des hohen Blutverlustes.

Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat des Angeklagten als Mord, weil dieser aus niedrigen Beweggründen heraus gehandelt habe. So sei seine Tat einerseits als Vergeltungstat zu verstehen, weil er sich von der Frau beleidigt gefühlt habe, erläutert die Staatsanwaltschaft. Außerdem habe er seine ehemalige Partnerin und die gemeinsamen Kinder als seinen Besitz betrachtet und deshalb nicht ertragen können, dass sich die Frau einem anderen Mann zugewandt hatte. Als der Angeklagte dann noch erfahren habe, dass seine ehemalige Lebensgefährtin von ihrem neuen Partner schwanger war, habe er beschlossen, die Frau zu töten.

Der 37-Jährige äußert sich laut der Staatsanwaltschaft zum Tathergang bisher nur teilweise und macht Erinnerungslücken geltend. Er befindet sich seit seiner Festnahme, die noch am Tag der Tat erfolgte, in Untersuchungshaft.