Vor drei Jahren hat das Jugendamt einen damals zwei Monate alten Jungen in Obhut genommen. Der Vater wurde verdächtigt, seinem Kind ein Schütteltrauma zugefügt zu haben. Die Familie bestreitet das.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Rems-Murr-Kreis - Der sechs Monate alte Yannik sitzt auf dem Schoß seiner Mutter, bestens gelaunt grinst er den Besucher an. Seinen Bruder Max hat er bisher indes kaum wahrgenommen. Max lebt seit mehr als drei Jahren nicht mehr bei seinen Eltern. Seit dem 18. August 2014 steht sein Zimmer leer. Seither kämpfen Werner und Gisela Schmidt, deren Namen wie die ihrer Kinder von der Redaktion geändert wurden, dass Max wieder in die Familie zurückkehrt – vergeblich. „Es ist wie ein Kampf gegen Windmühlen“, sagt Gisela Schmidt.

 

Der verhängnisvolle Abend beginnt ganz normal

Jener verhängnisvolle Abend hatte eigentlich ganz normal begonnen. Werner Schmidt schildert ihn so: Er habe wie immer seinem damals zweimonatigen Sohn Max das Fläschchen gegeben und diesen dann ein wenig auf seinem Schoß herumturnen lassen. Dann sei es ihm plötzlich wie Feuer in den Rücken gefahren. Reflexartig sei er zusammengezuckt und habe zugepackt, sagt der kräftige Mann. Klar, dass das Kind daraufhin zu weinen begonnen habe. Als das später in Röcheln überging, sei man auch unverzüglich ins Krankenhaus nach Winnenden gefahren. Dort habe ein Arzt das Baby untersucht, äußerlich aber keine Verletzungen feststellen können, sagt der 41-Jährige. Es schien, als sei alles wieder in Ordnung. Als der Arzt sagte, dass er das Kind zur Beobachtung in der Klinik behalten wolle, seien er und seine Frau nicht begeistert gewesen, hätten aber schließlich doch eingewilligt.

Am nächsten Tag teilte der Arzt den Eltern mit, dass man Einblutungen im Auge des Kindes festgestellt habe und vermute, dass diese von einem Schütteltrauma herrührten. Daher habe man das Jugendamt eingeschaltet. Dieses verfügte, das Kind solle zu dessen Schutz vorerst nicht zu seinen Eltern zurückkehren und in die Obhut einer Kurzzeit-Pflegefamilie kommen. Gisela und Werner Schmidt sagen, sie hätten nicht gewagt, dem zu widersprechen. „Wir saßen den Leuten vom Jugendamt und einer Psychologin gegenüber, insgesamt fünf Personen, und waren völlig überfordert.“

Die Großeltern nehmen das Kind vorübergehend auf

Weil nach vier Monaten in der Kurzzeitpflege nicht abzusehen gewesen sei, wann der Junge wieder in sein Elternhaus zurückkehren könne, bemühten sich die Eltern von Werner Schmidt darum, ihren Enkel bei sich aufnehmen zu können. Das sei zwar ein Kraftakt gewesen, weil er beruflich sehr eingespannt gewesen sei, aber sein Arbeitgeber habe es möglich gemacht, sagt Wolfgang Schmidt, der Großvater von Max. Die Regelung sei für Kind und Eltern sicher die beste Kompromisslösung gewesen, weil diese sich so oft wie möglich hätten sehen können.

Nach einem halben Jahr aber platzte das Arrangement. Vor allem der Großvater lief wegen der Doppelbelastung aus Beruf und Enkelkindbetreuung sprichwörtlich auf dem Zahnfleisch. Ein lange geplanter Urlaub sollte nicht mehr verschoben werden, das Kind wurde vom Jugendamt einer anderen Pflegefamilie übergeben.

Mediziner entdecken ein zweites Hämatom

Parallel dazu waren bereits Prozesse beim Waiblinger Familiengericht angelaufen. Dort wurden die Eltern mit den medizinischen Befunden aus der Winnender Klinik und weiteren augenärztlichen Befunden konfrontiert. In diesen wurde konstatiert, dass der Junge nicht nur ein Hämatom davongetragen hatte, sondern noch ein weiteres, das von einem früheren Vorfall herrühren müsse.

Werner Schmidt erklärt dies mit einem Ereignis, das auch ihm zunächst von seiner Frau verheimlicht worden sei. Etwa vier Wochen zuvor sei sie nach einer Kreislaufschwäche zusammen mit dem Baby eine Treppe hinuntergestürzt. Weil Max sich schnell beruhigen lassen und keinerlei Anzeichen einer Verletzung gezeigt habe, habe sie nichts davon berichtet, sagt die 35-jährige Mutter.

Gericht bestellt zwei Gutachten

Das Gericht habe daraufhin einen medizinischen Gutachter beauftragt zu klären, ob die beiden Hämatome mit den Schilderungen der Eltern in Einklang zu bringen seien. Laut deren Bekunden sei der Sachverständige zu der Auffassung gekommen, dass es genau so gewesen sein könne – genauso allerdings könnte auch mutwilliges Schütteln des Kindes die Ursache für die Verletzungen sein. In einem weiteren Gutachten habe eine Psychologin die Schmidts daraufhin hinsichtlich ihrer Belastungsfähigkeit, dem Umgang mit ihrem Kind und dessen Reaktionen auf sie untersuchen sollen. Laut Gisela Schmidt ist das Gutachten – außer dass zwischendrin mal der falsche Vorname des Kindes gestanden habe – eigentlich durchweg positiv ausgefallen. Gegen Ende allerdings sei die Expertise unter Berufung auf das medizinische Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass die Vorfälle als „Wiederholungstat“ zu werten seien und eine Rückkehr des Kindes deshalb nicht zu befürworten sei. Das Gericht habe ihnen deshalb das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen.

Seither sei es auch mit Besuchen ihres Kindes mehr als schwierig, sagen die leiblichen Eltern. Die Pflegefamilie, bei der ihr Max nun seit rund zweieinhalb Jahren lebe, gehe offenkundig davon aus, dass er dauerhaft bei ihnen bleiben werde. Das Paar könne keine eigenen Kinder bekommen, sei aber gut in der Gesellschaft vernetzt und habe deshalb bei folgenden Verhandlungen von örtlichen Gerichten stets Recht bekommen. Bis nun das Oberlandesgericht nach einer Anhörung verfügt habe, dass das Besuchsrecht zu Gunsten der leiblichen Eltern neu zu regeln und zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückführung zu klären sei.

Das Jugendamt beruft sich auf das Gutachten

In Teilen bestätigt das auch eine Sprecherin des Landratsamts. Allerdings habe das Oberlandesgericht nicht verfügt oder beschlossen, sondern es habe eine Vereinbarung gegeben. Der Inhalt: Die Eltern hätten der Vollzeitpflege zugestimmt, der Umgang finde regelmäßig vierzehntägig statt. Diese Vereinbarung habe der Anbahnung einer Rückführung gedient, die Ende 2017 zu überprüfen sei.

Landratsamt: Eltern haben Vereinbarung nicht eingehalten

Dies finde in einem aktuell laufenden Verfahren bei einem Familiengericht in Backnang auch statt. Allerdings hätten die Eltern durch ihre Rücknahme des Einverständnisses zur Vollzeitpflege diese Vereinbarung nach zwei Monaten nicht mehr eingehalten. Und zuvor habe es insgesamt sieben Gerichtsbeschlüsse gegeben, die alle zu Lasten der Schmidts ausgefallen seien. Die Grundlage sei das medizinische Gutachtens gewesen, das „eindeutig zwei erhebliche Traumata“ bei dem Kind konstatiert habe. Zitat aus dem Gutachten: „Aus gutachterlicher Sicht ist deshalb der naheliegende Verdacht erheblicher Schütteltraumata nicht ausgeräumt und gilt weiterhin als die wahrscheinlichste Ursache der medizinisch eindeutig nachgewiesenen Verletzungsmuster“. Eine Rückführung sei dennoch immer wieder geprüft worden. Ob sie indes nach einer so langen Zeit noch zum Wohl des Kindes wäre, müsse auch in die Beurteilung einfließen.

Genau das ist allerdings auch die Befürchtung der Schmidts: „Die Zeit läuft gegen uns.“ Yannik jedenfalls – für den das Jugendamt auf Nachfrage „keine konkreten Hinweise für eine Gefährdung“ sieht – wird seinen Bruder zurzeit wohl nicht als solchen wahrnehmen, sondern als einen Besucher, den er freundlich angrinst.

Überprüfung des Kindeswohls

Inobhutnahmen
Landesweit sind zurzeit 11 714 Kinder in Pflegefamilien untergebracht, 1311 davon aufgrund einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung. Im Rems-Murr-Kreis liegt die Zahl bei 343 beziehungsweise 18. Die Gründe, warum die Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern leben, sind laut Angaben des Waiblinger Landratsamts „ so vielfältig wie die Jugendhilfe insgesamt“.

Gerichtsmaßnahmen
2703 Mal haben die Familiengerichte in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr Maßnahmen angeordnet. 1634 Mal wurde den Eltern das Sorgerecht teilweise oder komplett entzogen. Landesweit 12 133 Mal wurden sogenannte Verfahren zur Gefährdungseinschätzung angeordnet. Im Rems-Murr-Kreis wurde das Kindeswohl 166 Mal überprüft, 33 Mal das Familiengericht eingeschaltet.