Das Landgericht Stuttgart muss klären, wie viel an Drogengeld ein verurteilter Dealer noch abtreten muss. Der 54-Jährige muss acht Jahre absitzen, rund 35 000 Euro will der Staat von ihm beschlagnahmen.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Fellbach/Stuttgart - Die Stoßrichtung der Revision zielte auf das Strafmaß, der Bundesgerichtshof hat dann aber beim Geld zugeschlagen“, fasst der Vorsitzende Richter Rainer Gless die Gründe zusammen, aus welchen die 7. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts nun einen ungewöhnlichen Prozess verhandelt. Tatsächlich hatte der Verteidiger eigentlich das Strafmaß verringern wollen. Sein Mandant, ein 54-jähriger Fellbacher, ist vor einem Jahr vom Landgericht zu acht Jahren Haft wegen Drogenhandels verurteilt worden. Dabei bleibt es. Aber dass er 35 156,54 Euro an Drogengeld erbeutet habe, das vom Staat eingezogen werden dürfe, sei nicht korrekt, meint der Bundesgerichtshof und wies das Urteil in diesem Punkt zurück nach Stuttgart.

 

Der Verurteilte hat nach eigenen Angaben gar nichts mehr

Weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft oder der Verteidiger zeigten sich davon begeistert. Denn alle zusammen müssen nun aufdröseln, was dem 54-Jährigen überhaupt gehört. „Zero, zero“, beteuert der aus Italien stammende Koch, der mit zwei Komplizen Kokain verkauft hat. Vor zwei Jahren flog das Trio auf, das die Drogen in einem Lastwagen transportierte, der Lebensmittel von Holland nach Italien brachte. Bei Zwischenstopps in Fellbach wurde die geschmuggelte Ware abgeladen und an verschiedene Abnehmer verkauft.

Zumindest die Lieferungen von insgesamt drei Kilogramm Kokain sind belegt. Dessen Verkaufswert lag bei 180 000 Euro. Dieses Drogengeld darf der Staat zwar beschlagnahmen, doch es muss klar sein, wer welchen Anteil bekam. Die drei Täter vermischten ihre Anteile aus den Drogendeals zudem mit legal erworbenem Geld. Der 54-Jährige zahlte damit unter anderem ein Reihenhaus ab, das er sich wiederum mit seiner Frau als Eigentümer teilte. Das macht die Sache nicht einfacher.

Mittlerweile hat die Tochter das Haus übernommen, um eine Zwangsversteigerung zu verhindern. „Diese hat schon früher gedroht, als beide wegen einer anderen Sache in U-Haft waren“, wirft der Verteidiger ein. Die Tochter nahm einen Kredit auf und löste das Darlehen für 305 000 Euro aus. „Warum so ein krummer Betrag“, fragt der Richter, doch der 54-Jährige winkt ab: „Das hat alles meine Frau gemacht.“ Deshalb wisse er auch nicht, warum das Haus nicht zum wahren Wert von rund 443 000 Euro verkauft wurde, den ein Gutachter festlegte. „Ich hab’ unterschrieben, damit das Haus meiner Tochter gehören kann.“

Eine einfache Lösung scheint nicht möglich

Dieser Erlös wurde sofort aufgeteilt: die Bank bekam ihr Darlehen zurück und die Staatsanwaltschaft hielt den Daumen auf 35 000 Euro. Neben seinem Anteil an Drogengeld schuldet der 54-Jährige dem Staat noch Gerichtskosten von rund 29 000 Euro. Allerdings stellt sich jetzt die Frage, ob das sichergestellte Geld komplett dem 54-Jährigen gehört oder ein Teil davon seiner Frau. Und falls ja, wie viel? Nur eines war am Montag klar: Die Idee des Verteidigers, sein Mandant könne doch auf das Geld verzichten und zumindest die Gerichtskosten damit begleichen, sei nicht machbar. Das, so sind sich der Vorsitzende Richter und der Staatsanwalt einig, sei rechtlich nicht möglich. Die Lösung der Rechnung soll Anfang Mai erfolgen.