Für Syrer gibt es schon seit längerem ein vereinfachtes Asylverfahren. Nun gehen die deutschen Behörden beim Umgang mit Flüchtlingen aus dem Krisenstaat noch einen Schritt weiter. Sie scheren dafür aus dem üblichen Prozedere innerhalb der EU aus.

Berlin/Brüssel - Deutschland will syrische Asylbewerber nicht mehr in andere EU-Länder zurückschicken, über die sie in die Europäische Union eingereist sind. Eine neue Regelung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sieht vor, dass das sogenannte Dublin-Verfahren für Syrer ausgesetzt wird. Normalerweise wird bei jedem Asylbewerber zwingend geprüft, ob er zuerst in einem anderen Land europäischen Boden betreten hat. Ist dem so, muss der Betroffene eigentlich dorthin zurück. Darauf wird bei Syrern nun offiziell verzichtet. Es gelten aber ohnehin schon seit Monaten gelockerte Vorgaben für Flüchtlinge aus dem Krisenstaat.

 

Die sogenannte Dublin-Verordnung sieht vor, dass derjenige Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Asylbewerber erstmals europäischen Boden betritt. Die Prüfung ist aber aufwendig. Auch der Prozess der Rücküberstellung eines Flüchtlings an einen anderen EU-Staat ist kompliziert.

Wie am Dienstag bekannt wurde, gilt in der Praxis für die Mitarbeiter beim Bundesamt nun die Vorgabe, bei Syrern von diesen Dublin-Prüfungen abzusehen. Hintergrund sind humanitäre Überlegungen, aber auch der Wunsch, die Verfahren zu beschleunigen. Die Behörde bearbeitet alle Asylanträge in Deutschland.

Schon zuvor war die Zahl der syrischen Flüchtlinge, die in andere EU-Staaten zurückgeschickt wurden, sehr gering. Von mehr als 44 000 Syrern, die in den ersten sieben Monaten einen Asylantrag in Deutschland stellten, wurden laut Bundesamt gerade mal 131 an andere EU-Staaten überstellt.

Eine grundsätzliche Ausnahme gilt ohnehin für Griechenland: Dorthin schickt Deutschland schon lange keine Asylbewerber mehr zurück - wegen der schlechten Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge.

Für Syrer gilt bereits seit dem vergangenen Jahr ein vereinfachtes Verfahren: Sofern keine Zweifel an ihrer Identität bestehen, müssen sie anders als andere Antragsteller keine persönliche Anhörung durchlaufen, sondern nur einen Fragebogen ausfüllen. Die Asylverfahren für Syrer dauern derzeit dennoch im Schnitt vier Monate.

EU-Kommission begrüßt deutsches Vorgehen

Deutschland ist nach Angaben aus Brüssel derzeit der einzige EU-Staat, der Flüchtlinge aus Syrien nicht systematisch in ihr Ersteinreiseland zurückschickt. „Wir begrüßen diesen Akt europäischer Solidarität“, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission. Aus Sicht der Behörde trage die deutsche Entscheidung dem Fakt Rechnung, dass die Mitgliedsstaaten an den Außengrenzen der EU mit den hohen Asylbewerberzahlen nicht alleingelassen werden können.

Nach Angaben der EU-Kommission verstößt das deutsche Vorgehen nicht gegen EU-Recht. Eine Souveränitätsklausel in der Dublin-Verordnung erlaube es Mitgliedstaaten einen Asylantrag zu bearbeiten, auch wenn eigentlich ein anderes Land zuständig sei, erläuterte die Sprecherin. Den übermittelten Zahlen zufolge habe Deutschland in diesem Jahr bereits mehr als 2000 Asylanträge von Syrern angenommen, für die eigentlich ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig gewesen wäre.

Die Dunkelziffer dürfte allerdings viel höher liegen, da viele Asylbewerber nach Deutschland gelangen, ohne zuvor in einem anderen Land registriert worden zu sein.